(...) zunächst gilt: Die Union hält auch künftig an der Vermeidung der Mehrstaatlichkeit fest. (...) Nur für genau diesen bezeichneten Personenkreis entfällt in Zukunft der Optionszwang. (...)
(...) Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf von Lebensmitteln die Wahlfreiheit haben, setzen wir uns für eine Prozesskennzeichnung für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ein, die immer dann erfolgen soll, wenn GVO in der Verarbeitung eingesetzt werden. (...) Januar 2014 klargestellt, dass Pollen keine Zutat, sondern ein natürlicher Bestandteil des Honigs sind. (...)
(...) die Pflicht zur Kennzeichnung gibt es bereits, sofern zugelassene GVO-Zutaten in Lebensmitteln enthalten sind. Geregelt ist das in der EU-Verordnung 1829/2003 Artikel 13 Absatz 1 e: „Wird das Lebensmittel dem Endverbraucher unverpackt oder in kleinen Verpackungen angeboten, deren größte Oberfläche 10 cm2 unterschreitet, sind die in diesem Absatz geforderten Angaben entweder auf oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Auslage des Lebensmittels oder aber auf der Verpackung in dauerhafter und sichtbarer Form anzubringen, und zwar in einer Schriftgröße, die gute Lesbarkeit und Identifizierbarkeit gewährleistet.“ Das bedeutet auch für Restaurants: GVO-Zutaten müssen gekennzeichnet werden. (...)
(...) Gentechnisch veränderte Nutzpflanzen sind in Brasilien weit verbreitet. Die Entscheidung für oder gegen GVO-Saatgut wird von den Betriebsleitern in der Regel nach ökonomischen Gesichtspunkten getroffen. Die einfachere und kostengünstigere Handhabung von gentechnisch veränderten Sorten sei meist das ausschlaggebende Argument, so Fachkreise. (...)
(...) Die Aussage, dass TTIP uns die Möglichkeit bietet, die weltweite Setzung von Standards zu beeinflussen, bedeutet nicht, dass ich Bedenken von Kritikern einfach ignorieren würde. Im Gegenteil, ich nehme die geäußerten Bedenken ernst und wiederhole nochmals: Ein Absenken des hohen europäischen Niveaus von Produktsicherheit und Verbraucherschutz, insbesondere im Lebensmittelbereich, steht nicht zur Debatte. (...)
(...) Vor diesem Hintergrund ist die Zielsetzung des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zur EEG-Reform zu begrüßen. Die Bundesregierung plant, den Gesetzentwurf am 9. (...)