Frage an Joachim Pfeiffer von Matthias W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
halten Sie es für richtig bzw. vertretbar, daß gentechnisch veränderte Bestandteile im Pollen, bzw. der damit kontaminierte Honig, NICHT gekennzeichnet werden muß?
www.foodwatch.org/de/informieren/gentechnik/e-mail-aktion-gen-honig-kennzeichnen/
Kann ich als erwachsener mündiger Bürger dazu gezwungen werden, Genhonig zu (fr)essen?
Womöglich auch bei ökologisch erzeugtem Biohonig, da ja der Pollenflug vor Grenzen nicht Halt macht?
Was ist mit der Wahlfreiheit, bitteschön?
Ich bin zutiefst empört, schließlich bin ich ja kein Versuchskaninchen der Agrogenkonzerne!!!
Honig mit (durch Regierungsbeschluß!) geduldeten Genpollen ist ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgsetz (freie Entfaltung/gesundheitliche Unversehrtheit) und somit kriminell!
Den Schaden hatte Greenpeace bereits aufgrund einer Studie eines Fütterungsversuchs (an Ratten und Mäusen mit GVO) öffentlich gemacht. Die Ergebnisse der entstandenen Leber- und Nierenschäden sind jedoch erst nach EINKLAGEN der Veröffentlichung ans Tageslicht gekommen!
www.greenpeace.de/search/f%C3%BCtterungsversuch
Was soll an Genpollen besser sein als an Genmais?
Knapp 80% der Bundesbürger/innen wollen keine Agrogentechnik.
Weshalb wird dies von den Volksvertretern immer noch nicht erkannt?
Was tun Sie, um dieses in eklatant grundgesetzwidriger Weise entstandene Problem mit sofortiger Wirkung abzustellen?
Schließlich gehe ich davon aus, daß auch Sie einen Eid geleistet haben, Schaden vom Volk abzuwenden, wie er zweifellos entstehen wird, wenn hier nicht sofort ohne Zeitverzug gehandelt wird!
Die Diätenerhöhung haben Sie ja sicher auch angenommen.
Schließlich sind aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit bereits bestäubende Instekten unterwegs.
Mit der dringenden Bitte, um Stellungnahme binnen 14 Tagen oder besser noch, mutiges Einschreiten, da meine Angehörigen und ich gerne weiterhin unkontaminierten Honig essen möchten!
Mit (agro)gentechnikfeindlichen Grüßen
M.Wagner
Sehr geehrter Herr Wagner,
zunächst betone ich, dass wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Sorgen und Ängste der Menschen sehr ernst nehmen. Dies gilt auch für die Bewertung moderner Technologien wie der Gentechnik. Oberstes Prinzip bei der Anwendung ist und bleibt die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf von Lebensmitteln die Wahlfreiheit haben, setzen wir uns für eine Prozesskennzeichnung für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ein, die immer dann erfolgen soll, wenn GVO in der Verarbeitung eingesetzt werden. Sofern GVO-Zutaten in Lebensmitteln enthalten sind, ist eine Kennzeichnung bereits Pflicht. Alle Lebensmittel, die einen GVO-Gehalt von mehr als 0,9 Prozent aufweisen, werden somit gekennzeichnet.
Das Europäische Parlament hat am 15. Januar 2014 klargestellt, dass Pollen keine Zutat, sondern ein natürlicher Bestandteil des Honigs sind. Eine Zutat ist ein Stoff, der einem Lebensmittel absichtlich hinzugefügt wird. Das Vorhandensein von Pollen im Honig ist jedoch zufällig und nicht vermeidbar. Dieser Vorgang kann vom Imker nicht beeinflusst werden. Da der Pollengehalt von Honig im Normalfall bei 0,003 Prozent liegt, wäre eine Kennzeichnung ohnehin nicht erforderlich. Der Anteil gentechnisch veränderten Pollens liegt noch darunter.
Die Nachweisgrenze für zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile von Lebensmitteln liegt bei 0,1 Prozent. Das gilt auch für das Siegel „Ohne Gentechnik“ oder für das Fair-Trade-Siegel. Wegen der extrem geringen Mengen an möglichen gentechnisch veränderten Pollen im Honig gibt es derzeit keine zuverlässigen Analysemethoden für die Quantifizierung. Eine Ausweitung der Kennzeichnung würde hohen technischen und finanziellen Aufwand und eine bürokratische Belastung für viele kleine und mittlere Imkereien bedeuten. 25 bis 30 Prozent des Honigs werden national hergestellt, 70 bis 75 Prozent sind Honigimporte.
Die EU gibt vor, dass in Honig nur gentechnisch veränderte Pollen enthalten sein dürfen, die in der EU als Lebensmittel zugelassen sind. Deren gesundheitliche Unbedenklichkeit ist im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens seitens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auch für den Pollen in importiertem Honig bereits mehrfach nachgewiesen worden. Hier sollten keine unnötigen Ängste geschürt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer