Frage an Joachim Paul von Christopher S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Paul,
in der Fraktionssatzung unter § 15 "Der Fraktionsvorstand" finde ich den Absatz
(9) "Ergänzende amtsbezogene Zahlungen regelt die Finanzordnung".
In der aktuellen veröffentlichten Finanzordnung finde ich jedoch keine diesbezügliche Regelung. Finde ich sie nur nicht, gibt es keine Solche oder gibt es keine ergänzenden amtsbezogenen Zahlungen an den Fraktionsvorsitzenden, die Parlamentarische Geschäftsführerin sowie ggf. an deren Stellvertreter oder auch andere Parlamentarier mit besonderen Funktionen? Oder findet sich eine Regelung hierfür an einer anderen Stelle, wenn ja, wo?
Im Sinne der erklärten Transparenz bitte ich um Auskunft darüber welche Regeln diesbezüglich in der Fraktion gelten.
Ich gestatte mir die gleiche Frage an Frau Pieper zu richten.
Danke
Christopher Schrage
Sehr geehrter Herr Schrage,
zunächst bitte ich um Verständnis, dass diese Antwort so spät kommt. Es gab Probleme mit Emailweiterleitungen. Das habe ich schlicht übersehen.
Wir haben in der Fraktion bereits über das Thema "Funktionszulagen" diskutiert, sogar über deren Höhe. Meine Persönliche Meinung ist die, dass Zulagen in angemessener Höhe - etwa zwischen 15% und 25% Prozent - begründet durch eine höhere Arbeitsbelastung sowie die Gesamtverantwortung gegenüber der Fraktion und dem Landesrechnungshof für die parlamentarische Geschäftsführung als auch den Fraktionsvorsitz (ohne Stellvertreter) gerechtfertigt und angemessen sind.
Bislang wurden in der Piratenfraktion NRW allerdings keine Zulagen gezahlt. Zur Zeit scheint dies auch nicht politisch durchsetzbar.
Im Sinne von Transparenz und Ehrlichkeit möchte ich noch folgendes dazu anmerken. Ich kritisiere an der Diskussion in der Partei zu dem Thema, dass man sich populistisch auf eine bloße pauschale Ja-oder-Nein-Debatte eingelassen hat auf der Basis des Sparens von Steuergeldern. Ich allerdings sehe den Grundsatz "gleiche Bezüge für gleiche Arbeit und Verantwortung" verletzt.
Im Sinne der zu leistenden Arbeit und der zu tragenden Verantwortung sollten dort auch moderate Abstufungen denkbar sein.
Zulagen wie z.B. die 40% in Schleswig-Holstein, die dort direkt vom Landtag gezahlt werden, halte ich allerdings für definitiv zu hoch und unangemessen.
Beste Grüße, Ihr
Joachim Paul