Frage an Joachim Paul von Malte D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Dr. Paul,
ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:
1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?
2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?
3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt der Mindestnoten Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
Malte Dierwald
Sehr geehrter Herr Dierwald,
besten Dank für Ihre Fragen. Sorry für die etwas späte Antwort.
1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?
In einem Wort: Nix.
Begründung: Ein lebenslanger Ausschluss ist nicht nur aus ethischen Gründen zu kritisieren, er entspricht auch nicht der Tatsache, dass Menschen über ihr ganzes Leben hinweg unterschiedliche Lerntempi haben können, er läuft auch konträr zu den Grundsätzen eines lebenslangen Lernens, so wie es heute u.a. von der Europäischen Union gefördert und befürwortet wird.
2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?
Wir Piraten lehnen jedwede Form des Numerus clausus ab. Noten dürfen kein Selektionskriterium für die Vergabe von Studienplätzen sein. Einem eventuellen Mangel an Studienplätzen ist durch Ausbau der Anzahl der Studienplätze zu begegnen. Gleichwohl ist ein Nachweis der Befähigung sinnvoll und wünschenswert, z.B. bei Ärzten ist dies unmittelbar einzusehen.
3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt der Mindestnoten Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?
Nein, Wartezeiten können nur ein Mittel dazu sein, einen temporären Mangel an Plätzen abzufedern. Wir Piraten sprechen uns grundsätzlich dafür aus, Masterplätze entsprechend der tatsächlichen Nachfrage vorzuhalten, d.h. ein Masterplatz für jeden Studierenden, der das will.
Mit besten Grüßen,
Joachim Paul