Frage an Joachim Lohse von wolfgang D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Guten Tag Herr Lohse,
vor 21 Jahren haben wir in HB-Arsten eine DHH gebaut.
Jetzt ist das Nachbargrundstück verkauft worden und es wird gegen unsere DHH gebaut.
In 10/2014 haben wir festgestellt daß die neue DHH (derzeit noch im Rohbau) im First um 83 cm zu hoch ist. Der gültige B-Plan sagt aus, dass das Gebäude maximal 8,00 m hoch sein darf. Jetzt weist die neue DHH eine Höhe von 8,83 m auf.
Wir Sie in HB 10/2014 auf diesen Verstoß hingewiesen.
Nach diversen Aufforderungen an das BOA und an Sie direkt ( aber Sie schweigen ) haben wir in 12/2014 einen negativen Bescheid des BOA bekommen.
Auf diesen Bescheid haben wir Fristgerecht Widerspruch eingereicht.
Dieser wurde erst nach 2,5 Monate abgelehnt,ohne konkret hierauf einzugehen.
Die Fakten: Es wurde gegen das Gesetz verstoßen - es wurde falsch gebaut !
Vom BOA + Bauherrn wurde dieser Verstoß schriftlich bestätigt.
Es wurde Wissentlich und Bewußt (Bauherr + BOA wussten es) trotz des Verstoßes immer weitergebaut. Ihr BOA beruft sich auf "Ermessensspielraum." Wobei der Bauantrag / der Widerspruch vom gleichen BOA-MA geprüft wurde, und nie einer zugibt, einen Fehler gemacht zu haben.
Dieses ist ein Behördenfilz sondergleichen.
Wozu gibt es Gesetze bzw. einen B-Plan, wenn man sich sowieso nicht daran halten muß??
Wo,und das fragt sich der seit immer Steuerzahlende, unauffällige, HB-Bürger: fängt der Ermessungsspielraum an und wo hört er auf, und wo steht das geschrieben. Und warum gibt es für soetwas( 83 cm höher als erlaubt ) eine Ausnahme und für z.B. zu schnelles Fahren nicht ?? Wobei in Habenhausen vor Jahren zurückgebaut werden mußte !!
Wir verstehen das nicht und würden am liebsten HB den Rücken kehren...... Leider studiert unser Nachwuchs noch: trotz der HB- Bildungsprobleme.. . Jetzt haben wir Recht,und sollen unser Recht einklagen:
Tolle Bremer Politik !!!
Danke + Gruß
C+W. D.
Sehr geehrter Herr D.,
die von Ihnen gestellte Frage ist keine politische, sondern eine rein rechtliche Frage. Ich bedaure, dass Sie sich durch die Entscheidung meiner Behörde ungerecht behandelt fühlen, möchte aber auch deutlich sagen, dass Ihr Antrag auf Grundlage des geltenden Rechts, d.h. der Bremischen Landesbauordnung und unter Heranziehung der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, von meinen Mitarbeitern umfassend geprüft wurde. Um aus Datenschutzgründen nicht im Detail auf Ihren Fall einzugehen, möchte ich Sie auf den Widerspruchsbescheid vom 24.03.2015 verweisen. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung haben, bleibt es Ihnen unbenommen, den weiteren Rechtsweg zu beschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lohse