Frage an Joachim Lohse von Deß W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Lohse,
Unsere gestellte Frage ist keine politische Frage ? Wenn Ihre Behörde versagt, dann müssen wir uns wohl doch an die Politik wenden oder wie sehen Sie es ? Herr Lohse, dass unser Fall der nachbarlichen Firstüberhöhung zu einer rein rechtlichen Frage geworden ist liegt ganz allein in Ihrer Verantwortungslo(h)sigkeit. Die Firstüberhöhung des Neubaus beträgt 83 cm = 10,3 % höher als es der B-Plan vorsieht. Wissen Sie wieviel 83 cm sind ?
Herr Lohse Sie machen es sich doch sehr einfach.
Sie lösen keine Probleme sondern schaffen welche !
Sie reden von Datenschutz und Ihre Mitarbeiter verstoßen dagegen, indem Sie unsere Post direkt an den Bauherrn weiterleiten ? Dieser Vorgang ist Ihnen doch sicherlich bekannt und wurde Ihnen sicherlich von Frau Linnert kommuniziert ? Wenn nein können wir Ihnen diesen auch gerne noch einmal erläutern. Wozu werden Bebauungspläne aufgestellt ? Um dagegen zu verstoßen ?
So werden in Bremen von Ihnen Probleme gelöst - man überlässt die Amtsversäumnisse den Bürgern - das einzige was man aus Ihrem Hause dazu zu sagen sagen hat „Sie können jetzt Klage einreichen“ - anstatt rechtzeitig einzuschreiten und solche Bausünden zu vermeiden !
Ja Herr Lohse, Zweifel haben wir, aber an Ihnen und Ihrer Behörde…
Mit freundlichen Gruß
Sehr geehrter Herr Deß,
aus meiner Sicht ist es eine rechtliche Frage. Im Übrigen verweise ich auf meine vorangegangene Antwort vom 17.04.2015.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lohse