
(...) Auch die Verteilung der Asylbewerber innerhalb der einzelnen Regierungsbezirke wird auf diese Weise geregelt. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt bekommen Asylbewerber zugewiesen, die in ihrem Gebiet untergebracht werden müssen. Eine Unterbringung erfolgt sowohl in ländlichen Gebieten als auch in Ballungsräumen. (...)