Frage an Joachim Herrmann von Gisbert K.
Sehr geehrter Herr Joachim Herrmann,
ich habe eine kurze Frage und vielleicht können Sie diese ja beantworten.
Warum müssen Asylanten immer in Ballungsgebieten untergebracht werden?
Mit freundlichen Grüßen
Gisbert Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Unterbringung von Asylbewerbern in Ballungsgebieten vom 06.10.2014.
Die Unterbringung von Asylbewerbern erfolgt in Bayern nach den Vorschriften der Asyldurchführungsverordnung. Asylbewerber werden hiernach über das gesamte Landesgebiet verteilt. Für jeden Regierungsbezirk ist eine bestimmte Quote festgelegt, wie viele Asylbewerber dort untergebracht werden. Für Mittelfranken sind dies beispielsweise 13,5%. Auch die Verteilung der Asylbewerber innerhalb der einzelnen Regierungsbezirke wird auf diese Weise geregelt. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt bekommen Asylbewerber zugewiesen, die in ihrem Gebiet untergebracht werden müssen. Eine Unterbringung erfolgt sowohl in ländlichen Gebieten als auch in Ballungsräumen.
Soweit in den Medien der Eindruck entsteht, dass Asylbewerber nur in Ballungsgebieten untergebracht werden, ist dies vielleicht darauf zurückzuführen, dass derzeit sehr viel über die sog. Erstaufnahmeeinrichtungen berichtet wird. In diesen werden die Asylbewerber in den ersten Wochen nach Ihrer Ankunft aufgenommen, registriert und medizinisch untersucht, bevor ihnen eine Unterkunft in einem bestimmten Landkreis oder einer Stadt zugewiesen wird. Die Erstaufnahmeeinrichtungen befinden sich in München und Zirndorf. Weitere Erstaufnahmeeinrichtungen sind für Deggendorf, Regensburg, Bayreuth, Augsburg und Schweinfurt geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL