
Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und damit auch der Richterinnen und Richter hat in Bayern in den letzten Jahren keine Nullrunden durchlaufen, sondern wurde von 2013 – 2022 in jedem Jahr mit Ausnahme von 2021 (hier 1,4 %) um mindestens 2 % und teilweise über 3% erhöht.