Warum möchtet CSU für Staatsbürgerschaft neues Gestz nicht zustimmen?
Sehr geehrter Herrmann,
Seit 2015 lebe ich in Deutschland. Erstmal habe ich Deutsche Sprache alleine gelernt und ich habe b1 Prüfung selbst gezahlt. Ich habe in meiner Heimat Informatik studiert. Ich habe Ausbildung als Fachinformatiker in 1 Jahre und 8 Monate erfolgreich abgeschlossen. Ich arbeite als Entwickler Vollzeit und ich studiere Master Teilzeit bei uni Hagen.
Mein Problem, dass ich jetzt auf Staatsbürgerschaft nicht beantragen kann, weil ich Duldung hatte.
Meine Frage an Sie, finden Sie das fair?
Ist das fair das meine Ausbildungsduldung Zeit nicht berechnet bei Antrag auf Staatsbürgerschaft?
Wann wird Deutschland die Gute Integrierte respektieren?
In der Ausbildung war ich in der Schule und alle in meine Klasse waren deutsch. Ich frage mich immer, was ist der Unterschied zwischen ich und sie?
Warum habe ich kein Rechte, obwohl ich alles richtig und gut mache?
Ich bitte Sie, dass meine Nachricht an alle CSU abgeordnete weiterleiten.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Saif
Sehr geehrter Herr K.,
eine Einbürgerung setzt gesetzlich einen längeren Aufenthalt in Deutschland voraus. Aufenthaltszeiten, während denen lediglich die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt war (Duldung) werden dabei weder im geltenden Staatsangehörigkeitsrecht noch im zukünftig geplanten Recht berücksichtigt. Zeiten eines nicht rechtmäßigen Aufenthalts (Duldung) werden bewusst nicht angerechnet, damit aus einem ungenehmigten Aufenthalt keine Privilegien entstehen.
Menschen mit Fluchthintergrund, denen durch die zuständigen Stellen eine Schutzberechtigung zuerkannt wurde und damit ein Aufenthaltsrecht eingeräumt ist, werden dabei bewusst anders behandelt als etwa Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die sich deshalb beispielsweise zunächst vorübergehend lediglich geduldet in Deutschland aufhalten und erst nach einer gewissen Bewährungszeit zu einem späteren Zeitpunkt eine Aufenthaltserlaubnis erlangen.
Berufliche Qualifikation und Bemühungen zum Spracherwerb werden auch staatsangehörigkeitsrechtlich gleichwohl gesetzlich anerkannt und würden deshalb nach geltendem Recht eine Einbürgerung dem Grunde nach ermöglichen, sobald Sie im Anschluss an die Duldung sechs Jahre (statt sonst 8 Jahre) einen Aufenthaltstitel besitzen.
Für konkrete Rückfragen zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung bzw. Ihrem Einbürgerungsverfahren wenden Sie sich bitte unmittelbar an die für Sie zuständigen Stellen der Landeshauptstadt Stuttgart bzw. das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL