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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Patricia R. •

Asylunterkunft Grund für Mietminderung: Wie sieht die Rechtslage dazu aus ?

sehr geehrter Herr Herrmann,

ich habe eine vermietete Eigentumswohnung in Bad Wörishofen (Unterallgäu, Bayern) und der Mieter hat angekündigt, die Miete aufgrund der Beeinträchtigung durch die Flüchtlingsunterkunft, die in der Nähe liegt, zu mindern.

Ist das Recht, dass der Gesetzgeber die Unterbringung von Asylanten beschliesst und der kleine Privatvermieter muss dafür finanzielle Einbußen in Kauf nehmen ??

Wenn eine Flüchtlingsunterkunft eine Beeinträchtigung für die Nachbarn darstellt, dann kann man sie auch nicht in einer Wohngegend ansiedeln.

Und wenn die Flüchtlingsunterkunft keine Beeinträchtigung darstellt, dann kann deshalb auch keine Miete gemindert werden.

Wenn die Unterbringung von Geflüchteten per Gesetz geregelt ist, dann muss doch auch geregelt sein, dass dies nicht zu Lasten einzelner (Privatvermieter) geht ?!

Wie sieht die Rechtslage dazu aus ?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.

vielen Dank für Ihre Frage vom 16.01.2025.

Die Eröffnung einer Asylbewerberunterkunft in der Nachbarschaft begründet meiner rechtlichen Einschätzung nach als solche keinen zur Mietminderung berechtigenden Sachmangel. Auch haben Sie mir nicht geschildert, dass Ihr Mieter tatsächlich dargelegt hätte, dass mit der benachbarten Asylunterkunft konkrete, erhebliche Beeinträchtigungen seines Mietgebrauchs einhergehen. Ohne die konkreten Verhältnisse vor Ort zu kennen, sehe ich alleine aufgrund Ihrer Schilderung daher keinen Grund, warum eine Mietminderung gerechtfertigt sein könnte. Ich bitte aber um Verständnis, dass meine persönliche Einschätzung die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen kann, zumal ich den zwischen Ihnen und ihrem Mieter ausgehandelten Mietvertrag und die Umstände des Einzelfalls nicht kenne.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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