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Joachim Herrmann
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Frage von Bastian S. •

Frage an Joachim Herrmann von Bastian S. bezüglich Jugend

" Angesichts der heute nicht mehr bestreitbaren schädlichen Auswirkungen gewaltverherrlichender Computerspiele und der Tatsache, dass die Computerspielindustrie weiterhin derartige entsetztlichen Machwerke auf den Markt wirft, halte ich nach wie vor ein strafrechtliches Verbot für unabdingbar."

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Sie führen die nicht zu leugnenden Auswirkungen Gewalt verherrlichender Spiele an.

Wäre es Ihnen möglich hierzu die betreffenden (unabhängigen) Quellen anzugeben?

Meines Wissens nach existieren zwar zahlreiche Studien hierzu, jedoch mit stark abweichenden Ergebnissen.

Der Plan virtuelle Gewaltdarstellung verbieten zu wollen, während sich Kampf-"Sportler" auf diversen Tv-Sendern zur Prime-Time real schwerste Verletzungen zufügen geht meiner Meinung nach an der Aufgabenstellung vorbei.

Insbesondere der viel zitierte "Initialzünder" Killerspiele zum Thema Amokläufe scheint mir doch sehr an den Haaren herbei gezogen (Wenn die Verkaufszahlen betreffender Software den tatsächlichen Gewalthandlungen gegenübergestellt werden müßte sich ein Großteil der 18 - 30 jährigen Bevölkerung
aus Serienmördern und Amokläufern zusammensetzen.).

Zugegeben: Gewaltverherrlichende Spiele gehören nicht in Kinderhände. Es existieren bereits ausreichend Kontrollmechanismen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu solchen Inhalten zu erschweren.
In der Praxis werden diese leider sehr lax umgesetzt.

Wäre es hier nicht sinnvoller die bestehenden Regelungen in der Praxis effizient anzuwenden, anstatt komplette Verbote (welche zu Zeiten schneller Breitbandverbindungen schon vor Erlass als äußerst ineffizient bezeichnet werden können, da sich andere Staaten wohl herzlich wenig um ein Verbot scheren werden) auszusprechen.

MfG

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schorm,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Killerspiele. Die Antworten finden Sie zum größten Teil bereits in meiner
Antwort an Herrn H. vom 06.04.2010 hier in "abgeordnetenwatch". Sie haben sicher Verständnis, dass ich darauf verweise, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.

Niemand behauptet doch, dass das Spielen von Killerspielen zwangsläufig zum Amokläufer macht. Aber wir müssen leider feststellen, dass bei fast jedem Amoklauf in Deutschland der Täter derartige Spiele gespielt hat. Als Innenminister, der für die Sicherheit in unserem land zuständig ist, kann ich diese Tatsache nicht ausblenden.

Sie verweisen auf die konsequente Anwendung des geltenden Jugendschutzrechts. Aber das versagt doch bei gewaltverherrlichenden Computerspielen kläglich, wie erst jüngst das Spiel "Call of Duty: Modern Warfare 2" wieder gezeigt hat, mit dem die Spieleindustrie in wenigen Wochen weltweit Milliardenumsätze erzielt hat. Vom Medienpsychologen Prof. Dr. Manfred Weiß wird es als "menschenverachtender und an virtuellen Faschismus grenzender Kriegsshooter" voller Tötungsszenarien beschrieben. Während die US-Version von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurde und damit in Deutschland weder verkauft noch beworben werden darf, wurde die nur geringfügig veränderte deutsche Version von der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) mit der Alterseinstufung "keine Jugendfreigabe" versehen und damit für den Markt freigegeben. Der BPjM waren die Hände gebunden, da nach geltendem Recht - meines Erachtens ein Unding - die Vergabe einer Alterseinstufung durch die USK eine Indizierung durch die BPjM ausschließt.

Das Ergebnis: Dieses Machwerk findet weite Verbreitung nicht nur bei Erwachsenen, sondern bereits bei Kindern. Eine Untersuchung von Prof. Dr. Weiß bei 14- und 15-jährigen Schülern aller Schularten hat ergeben, dass zwei Drittel (!) der Jungen dieser Altersgruppe regelmäßig "Call of Duty: Modern Warfare 2" spielen. Besonders erschreckend und meines Erachtens für eine zivilisierte Gesellschaft nicht hinnehmbar die Begründung der Kinder für die Beliebtheit dieses Spiels. 37 Prozent und damit weitaus die meisten nannten die Kategorie "Blut, Leute töten, Waffen, Verbrechen".

Hier hätte nur eine Indizierung auch der deutschen Version Abhilfe geschaffen; die Erfahrungen zeigen, dass vor allem das damit verbundene Verkaufs und Werbeverbot mit der Möglichkeit von Beschlagnahmen zu einer sehr effektiven Verdrängung derartiger Machwerke vom Markt führt. Wer es dennoch vertreibt, müsste mit Strafverfolgung nach § 131 StGB rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister

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