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Frage von Uwe N. •

Frage an Joachim Günther von Uwe N. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Günther,

vielleicht ist die Antwort der Stadt Falkenstein (Sören Voigt) hilfreich, um eine konkretere Antwort zu erhalten. Die Stadt schreibt: "...

Sehr geehrte Frau/Herr N.,
vielen Dank für Ihre Mail vom 2.9.07.
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Abrisskosten für die "Wartburg" komplett vom Eigentümer (Privatperson) getragen wurden. Öffentliches Steuergeld wurde in diesem Fall nicht eingesetzt. Dies entspricht auch der von Ihnen und von uns getragenen Auffassung, dass ... "Eigentum verpflichtet..." Wenn auch die übrigen Abrissobjekte in dieser Form beseitigt werden können, ist dass sicherlich der Idealzustand. Das sehe ich nicht anders als Sie.
Wenn jedoch ein Eigentümer kein Geld für Sicherungsarbeiten bzw. den Abbruch seines Objektes hat, wird es schwieriger. In diesem Fall führt der Vogtlandkreis den Abbruch bzw. die Sicherung des Objektes im Rahmen einer Ersatzvornahme durch und die Kosten werden im Grundbuch entsprechend gesichert.
Beim Falkensteiner Hof sehen wir die Situation anders. Dieses Objekt ist stadtbildprägend und quasi das "Eingangtor" zur Stadt. Hier ist die ursprüngliche geplante Entwicklung des Objektes leider nicht eingetreten. Aus diesem Grund hat sich der Stadtrat entschlossen, das Gebäude zu erwerben und anschließend auch abzubrechen. Eine Neugestaltung der Fläche bzw. eine Neubebauung für eine gewerbliche Nutzung sind mögliche Alternativen zur anschließenden Nutzung."

Mich kann diese Antwort der Stadt nicht befriedigen, da Hauseigentümer mehr oder weniger aufgefordert werden, ihre Gebäude verfallen zu lassen und anschließend "Kohle satt" vom Steuerzahler abzufassen. Wieso wird nicht mehr und konkret mit Art. 14 GG gearbeitet, in dem "Eigentum verpflichtet" festgeschrieben ist?
Ihrer Antwort entgegensehend verbleibe ich

mfG
u.Neumann

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