Frage an Joachim Bischoff von Norbert W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo , Herr Bischoff,
Bereits seit SPD-Zeiten existiert in HH ein in Teilen verfassungswidriges Pamphlet namens "Merkblatt für Straßenmusik und Straßentheater",welches von "Ordnungshütern" in HH als "Rechtsgrundlage" dafür benutzt wird,Straßenmusiker,die aufgrund der "elektrischen" Natur ihres Musikinstrumentes zwingend auf Elektrizitäts-/bzw Verstärkernutzung angewiesen sind,zu verfolgen bzw diese mit "Ordungsstrafen" in absurder, existenzvernichtender Höhe (130-200 EUR)zu bedrohen/abzuzocken.Dies geschieht in offensichtlicher Ignoranz des Faktums,dass es nicht nur Lautstärkeregler gibt,sondern auch Verstärker,die technisch von vorneherein auf das Level akustischer Instrumente begrenzt sind +dass es sehr wohl möglich wäre,stattdessen rationale -,zb an der T.A. Lärm orientierte Schallbegrenzungen zu definieren.
Siehe : http://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/BA-Sonder1.pdf
Mit dieser Pauschalformulierung wird seit Jahrzehnten der GG-Artikel 5, Abs (3) "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. " gegenüber der Personengruppe der Straßenmusiker aus nichtigen,irrationalen "Gründen" gebrochen, d.h.E- Bassisten, E-Gitarristen, Keyborder,Künstler mit tragbaren Karaoke- Geräten etc . werden offensichtlich durch "Ordnungs"vorschriften illegitim -unbegründet in ihrer öffentlichen Kunstausübung diskriminiert und verfolgt.
Ein weiteres -,den Hinweis an Straßenmusiker"Beschaffen Sie sich doch eine Sondergenehmigung beim Tiefbauamt"ad absurdum führendes grundrechtsverletzendes Erlebnis hatte ich anlässlich eines Gespräches mit einem für die Ausstellung von "Sondergenehmigungen" zuständigen Amtsmenschen P. :" An Straßenmusiker geben wir grundsätzlich keine Verstärker-Genehmigungen".
Wieviel "wert" CDU/FDP/SPD & Co auf Respektierung von allgemeinen Bürger-/Grundrechten legt,erfuhr ich aus deren arrogant-ignorantem (NICHT-)Antwortverhalten bei Abgeordnetenwatch.de.
Werden Sie diese behördenseitige Entrechtung korrigieren bzw hierzu eine Verfassungsbeschwerde einreichen ?
MFG
N.W.
Hallo Herr Wil
Das >Merkblatt für Straßenmusik und Strassentheater < war mir bislang sowenig bekannt wie die darauf basierende Verwaltungspraxis der Behörden.
So wie Sie den Fall schildern, kann man zu dem Schluss kommen, dass hier eine Überprüfung und Korrektur angesagt ist. Ich kann Ihnen nur zusagen, dass ich nach der Wahl die RessortpolitikerInnen der LINKEN bitten werde, diesem Konflikt nachzugehen. Für Sie als verärgertem Bürger bleibt zudem die Möglichkeit über eine Eingabe die Verwaltungsrichtlinie und die Entscheidungspraxis prüfen zulassen. Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft ist in meinen Augen ein wichtiges Kontrollorgan.
Mit freundlichen Grüssen
Joachim Bischoff