Frage an Joachim Bischoff von Hildegard H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
lieber joachim,
womit begründet die fraktion "Die Linke" dass die herren dr. peine (CDU), dr. freytag (cdu) und der ehemalige bürgermeister ols von beust (cdu) bezüglich der hsh-nordbank nicht das bedürfnis haben, den verdacht von schweren pflichtverletzungen zweifelsfrei auszuräumen?
vielen dank für deine arbeit und herzliche grüße
hildegard heinemann
Hallo Hildegard Heinemann
Der Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank hat im Gesamtbericht - d.h. mit Billigung aller Fraktionen- sich einem Urteil des Sachverständigen Dr. Emde für der Sozietät Freshfields.. angeschlossen, das ich hier zitiere: "Insgesamt hat mich die intensive Befassung mit einer Reihe von Geschäftsentscheidungen der Bank zu der Erkenntnis geführt, dass die Vorstände der Bank über die Jahre hinweg in der Tat verschiedenen Fehleinschätzungen erlegen sind und die dementsprechend auch nicht wenige falsche unternehmerische Entscheidungen getroffen haben. Ich meine indes, dass die Ursachen dieser Fehler nur in ganz wenigen Fällen in rechtlich relevanten Pflichtverletzungen der handelnden Personen gelegen haben. Weitaus häufiger sind nach meiner Auffassung Konstellationen gewesen, in denen eine Mischung aus überzogenen Renditeerwartungen der Anteilseigner, schlecht fundierten Ratschlägen externer Experten und dem Erfolgsdruck von Markt- und Branchenerwartungen einen wirtschaftlich und psychologischen Rahmen geschaffen haben, in dem Optimismus und Risikobereitschaft zu sehr über Kontrolle und Risikoanalyse dominiert haben.“
Die These,dass diese falschen unternehmerischen Entscheidungen nur zum Teil auf Pflichtverletzungen von einzelnen wenigen Vorstandsmitgliedern zurückgehen , teile ich nicht! Vielmehr neige ich angesichts der Untersuchungsunterlagen und der Anhörungen von Sachverständigen zu der Einschätzung, dass der Vorstand der Bank in seiner Gesamtheit pflichtwidrig unternehmerische Fehlentscheidungen getroffen hat.
Ich bin der Auffassung, dass die unzureichende Geschäftsstrategie von den damals verantwortlichen Vorstandsmitgliedern zu verantworten ist; ich sehe zudem einen Verdacht auf Pflichtverletzungen beim Aufsichtsratsvorsitzenden und den sonstigen Aufsichtsratsmitgliedern. Die nach § 111 Abs, 1 AktG für den Aufsichtsrat gegenüber dem Vorstand der Bank bestehende Pflicht zur Überwachung der Geschäftsführung ist nicht auf die vergangenheitsbezogene Kontrolle beschränkt, sondern muss so angelegt sein, dass der Aufsichtsrat durch Beratung mit dem Vorstand auf die künftige Geschäftspolitik Einfluss nimmt.
Ein solches aktives Agieren ist für das Programm "Wetterfest" ab dem Juli 2008 belegt, allerdings hätte bereits ab dem September 2007 ein entsprechender Einfluss auf die künftige Geschäftspolitik ausgeübt werden müssen. Deshalb wird im Minderheitenbericht der Linksfraktion begründet, warum nach unserer Auffassung auch die Prüfung einer Pflichtverletzung bei den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Peiner und Dr. Freytag sowie dem ehemaligen Bürgermeister Ole von Beust erforderlich ist.
Feststellen bleibt allerdings: Es gibt in der Bundesrepublik reichlich Verfahren gegen verantwortliche Vorstandsmitglieder von >Zocker-Banken<, aber wenig Verfahren gegen Aufsichtsratmitglieder und schon gar keine Verurteilungen. Bislang konnten sich Aufsichtsratmitglieder durch Verweis auf die Krise als einem Naturereignis ihrer Verantwortung entziehen.
Mit freundlichen Grüssen
Joachim Bischoff