Was wird gegen die Kastenhaltung von Muttersäuen unternommen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen angesprochene Kastenhaltung von Schweinen ist in der Vergangenheit von Tierschützern und Tierärzten kritisiert worden und auch durch Gerichtsurteile für rechtswidrig erklärt worden. Aus diesem Grund sind die Vorgaben zur Haltung von Muttersäuen 2021 in einer Rechtsverordnung angepasst worden, um die Haltungsbedingungen zu verändern.
In der novellierten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist die Kastenhaltung von Muttersäuen teilweise nicht mehr zulässig, sondern im Deckzentrum müssen die Tiere in Gruppen auf einer Fläche von mindestens fünf Quadratmetern pro Sau gehalten werden. Während der Fortpflanzung oder für tierärztliche Untersuchungen ist eine kurzzeitige Fixierung der Tiere jedoch möglich.
Nach der Geburt der Ferkel dürfen die Säue übergangsweise für eine kurze Zeit im Kastenstand gehalten werden, um ein Erdrücken der Ferkel zu verhindern. Hier wurde der Höchstzeitraum der Kastenhaltung jedoch von 35 auf fünf Tage verkürzt.
Um den Betrieben die Möglichkeit zu geben, ihre Ställe nach den neuen Anforderungen umzubauen, sind in der Verordnung Übergangsfristen eingeräumt worden. Die Kastenhaltung bei der Fortpflanzung ist ab 2029 verboten, nach der Geburt der Ferkel gelten die neuen Vorgaben spätestens ab 2036. Um die Landwirte zusätzlich zu unterstützen, wurde ein Förderprogramm für den Umbau der Ställe aufgelegt. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Mit freundlichem Gruß
Jessica Rosenthal