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Jessica Rosenthal
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Frage von Heike S. •

Unterstützen Sie den Antrag die AfD vom BVerfG verbieten zu lassen?

Nach den Ereignissen in Thüringen, den rechtsextremistischen Äußerungen, den Deportationsplänen und den Massenprotesten gegen die AfD ist ein Parteiverbotsverfahren m.E. dringend notwendig!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie sich für einen Prüfantrag eines Verbotsverfahrens gegen die AfD aussprechen. Die Gefahr für unsere Demokratie durch die AfD beschäftigt mich ebenfalls sehr.

Die Correctiv-Recherche Anfang des Jahres zeigt deutlich die menschenverachtenden Ziele der AfD. Ich bin bis heute sehr dankbar für alle, die in den darauffolgenden Tagen und Wochen auf die Straße gegangen sind und mit Demonstrationen deutlich gezeigt haben, dass sie diese rassistischen Positionen der AfD nicht teilen. Eine Mehrheit in unserem Land stellt sich klar gegen den Hass und die Hetze der AfD. Das macht mir Mut!

Das Parteienverbotsverfahren im Grundgesetz ist das schärfste Schwert, welches unsere Verfassung bietet, um die Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen. Dieses Verfahren kann zu Recht nur durch einen begründeten Antrag versehen mit Beweismitteln vom Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden. Einen Antrag auf Prüfung eines Verbotsverfahrens dürfen Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung einreichen. 

Die Voraussetzungen für ein Parteienverbot sind sehr hoch und sollte nicht leichtfertig erfolgen. Eine Partei kann als verfassungswidrig eingestuft werden, wenn sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen, beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden will und diese Ziele planvoll verfolgt.

Die AfD zeigt in ihrem täglichen Handeln, in den Äußerungen ihrer Funktionäre und auch in ihrer Programmatik klar, dass sie die Grundwerte unserer freiheitlich-demokratischen Verfassung ablehnt. Als Bundestagsabgeordnete erlebe ich selbst, mit welcher Verachtung die AfD dem Parlament gegenüber auftritt. Daher wird die AfD zurecht als Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet, was das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden wurde.

Ein Prüfantrag auf ein Verbotsverfahren birgt immer das Risiko des Scheiterns vor dem Bundesverfassungsgericht. Dies haben die beiden NPD-Verbotsverfahren in der Vergangenheit gezeigt. Daher ist auch ein Prüfantrag auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD nicht ohne Risiken. Gleichzeitig zeigt das Verhalten der AfD, gerade auch zuletzt während der Konstituierung des Thüringer Landtags, welche Gefahr unserer Demokratie durch die AfD droht. Ein solcher Antrag aus der Herzkammer unserer Demokratie zur Prüfung einer Aufnahme eines solchen Verbotsverfahren gegen die AfD wäre ein deutliches Zeichen, dass wir diese Verachtung unserer Demokratie nicht hinnehmen uns sie wehrhaft ist.

Die Frage über einen solchen Antrag ist keine einfache Entscheidung. Ich habe mich als Bundestagsabgeordnete in den letzten Monaten intensiv damit auseinandergesetzt und beide Seiten haben valide Argumente für ihre jeweilige Position. Der Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, hat angekündigt, dass der Verfassungsschutz bis Ende des Jahres prüft, ob die AfD weiterhin als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft bleibt oder als "erwiesen rechtsextrem" hochgestuft wird. Ich teile hierzu die Einschätzung der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, dass dieses Urteil abgewartet werden sollte. Sollte es zu einer Hochstufung kommen, bin ich der festen Überzeugung, dass ein solcher Prüfantrag aus dem Bundestag mit einer breiten Mehrheit unterstützt werden muss. Die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens müssen dabei gesichert sein. Bei einem möglichen Antrag zur Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD im Bundestag werde ich zustimmen und den Antrag aktiv unterstützen. 

Mit freundlichem Gruß
Jessica Rosenthal

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