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Jessica Rosenthal
SPD
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Frage von Sven S. •

Halten Sie es für richtig, dass das Beschneidungsgesetz von 2012 das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern übergeht und eine nicht medzinisch notwendige Beschneidung erlaubt?

Sehr geehrte Frau R.,

Im Jahre 2012 wurde das Gesetz zur Beschneidung von Jungen verabschiedet. Dieses Gesetz erlaubt die Beschneidung von nicht urteils- und einwilligungsfähigen Jungen und Babys aus religiösen Gründen.
Wie ist ihre Position zu diesem Thema?
Halten Sie das Gesetz für richtig?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Das Gesetz, welches Sie ansprechen, wurde 2012 beschlossen, nachdem ein Gericht die religiöse Beschneidung von Jungen in einem Urteil als Körperverletzung eingestuft hat. Da mit diesem Urteil ein zentraler Bestandteil der muslimischen und der jüdischen Kultur für gesetzwidrig befunden wurde, hat der Bundestag die von Ihnen angesprochene gesetzliche Regelung verabschiedet. Diese Regelung sieht vor, dass Eltern ihre Söhne "nach Regeln der ärztlichen Kunst" auch ohne medizinische Notwendigkeit beschneiden lassen dürfen. Dies gilt jedoch nur, wenn dadurch das Kindeswohl nicht gefährdet wird. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt darf ein solcher Eingriff auch von einer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehenen Person durchgeführt werden, wenn sie eine entsprechende Ausbildung besitzt, die sie dazu befähigt, einen solchen Eingriff durchzuführen.

Diese gesetzliche Regelung ermöglicht es, dass die religiöse Beschneidung von Jungen auch weiterhin bei uns durchgeführt werden kann. Sie ist wichtiger Bestandteil der jüdischen und muslimischen Kultur. Im Sinne der Religionsfreiheit halte ich es für richtig, dass wir Beschneidung von Jungen bei uns rechtlich ermöglichen. Das 2012 beschlossene Gesetz garantiert, dass der Eingriff medizinisch korrekt und sicher durchgeführt wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen!

Mit freundlichen Grüßen
Jessica Rosenthal

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