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Jessica Rosenthal
SPD
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Frage von Renate S. •

H. Porschen hat als Präsident der Jungen Unternehmer 2017 gefordert die nächste Bundesregierung muss die unglaublichen Beamtenprivilegien abbauen im Sinne der Generationengerechtigkeit. Tut Ihr es?

Jahrelang wurde diese Forderung von vielen Wirtschafts - und Sozialverbänden erhoben ohne Erfolg. Ein besonders unglaubliches Beispiel: 1966, lange bevor Sie Frau Rosenthal geboren wurden, wurde ich Beamtin und da ich verheiratet war bekam ich einen Verheirateten- Zuschlag ich teilte meine Kosten mit meinem Mann - also wofür? Mein damaliger Chef erklärte mir damals, dass dieser Zuschlag aus der Zeit stamme als der Mann der Alleinverdiener war, und er bald gestrichen würde weil immer mehr Paare gemeinsam den Lebensunterhalt verdienen Es gibt ihn immer noch und er ist sogar ruhegehaltsfähig. Bei mir 80J. alt Besoldung A11 3000,- Pension beträgt er 153,88€, er wurde nur in Familienzuschlag1 umbenannt. Wir haben zum Glück ein sehr modernes Familienrecht und der Schutz und die Begünstigungen der Lebensgemeinschaften werden für alle Partnerschaften durch unser Steuersystem gewährleistet. Was soll dieser alte Zuschlagszopf? Diese Frage werde ich mehreren jungen Abgeordneten stellen. MfG R.S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten ist grundsätzlich anders angelegt als die Entlohnung von Tarifbeschäftigten. Beamtinnen und Beamte werden nicht nur für ihre Arbeitsleistung entlohnt, sondern der Dienstherr stellt als Teil des Treueverhältnisses zwischen Beamten und Staat auch eine Alimentation, sprich eine Absicherung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten und seiner Familie sicher. Umgekehrt verzichten Beamtinnen und Beamten dafür beispielsweise auf das Streikrecht und nehmen gesetzliche Einschränkungen ihrer Handlungsfreiheit (Versetzung, etc.) in Kauf. Die Alimentation ist im Grundgesetz festgeschrieben und inzwischen auch durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert worden.

Der Familienzuschlag, den Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, ist Teil der Besoldung und soll die Bedarfe von Familien abdecken. Dieser Zuschlag wird nicht nur verheirateten, sondern auch verwitweten, geschiedenen und alleinstehenden Beamtinnen und Beamten gewährt, wenn diese beispielsweise als Alleinerziehende ein Kind mit in ihre Wohnung aufgenommen haben. Eine Fortführung des Familienzuschlags in seiner bisherigen Form ist jedoch nicht zwingend.

Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Ausgestaltung des Familienzuschlags auch an sich verändernde gesellschaftliche Realitäten angepasst werden sollte. In einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Inneres und Heimat zur Sicherstellung einer angemessenen Bundesbesoldung und -versorgung wird nun vorgeschlagen, den Familienzuschlag der Stufe 1 durch eine Leistung zu ersetzen, die gezielter die Mehrbedarfe von Familien im Vergleich zu Alleinstehenden abdeckt. Ich halte es für zwingend erforderlich, dass die Frage, ob Kinder in einer Familie zu versorgen sind, vor allem über den Familienzuschlag entscheidet. Der Gesetzentwurf wird nun im weiteren Verfahren beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Jessica Rosenthal

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