Ich gratuliere Ihnen zur Wahl. Werden Sie die Reduzierung des Bundestags in Angriff nehmen?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Glückwünsche und für Ihre Nachricht zum Thema Wahlrechtsreform. Ich stimme Ihnen zu: Der Bundestag ist zu groß und es braucht, aus verschiedenen Gründen, ein Wahlrecht, das eine angemessene Größe des Bundestags garantiert.
Gemeinsam mit der Union haben wir im vergangenen Jahr eine Reform des Wahlrechts beschlossen. Dies hat auch zum Ziel die Anzahl der Mandate zu reduzieren. Denn wir lagen bereits im letzten Bundestag mit 709 Abgeordneten weit über der vorgesehenen Anzahl von 598 Abgeordneten. Zwei Punkte haben wir hier zur Reduzierung eingeführt: Es wird ein zusätzlicher Berechnungsschritt für die Landeslisten eingeführt. Neu eingeführt wurde die Regelung, dass jeder Landesliste der höhere Wert aus entweder der im Land errungenen Direktmandate oder dem auf ganze Sitze aufgerundeten Mittelwert zwischen diesen und den für die Landesliste der Partei nach der ersten Stufe ermittelten Sitzen zugeordnet wird. Darüber hinaus haben wir eingeführt, dass ein Ausgleichsverfahren für Überhangmandate erst nach dem dritten Überhangmandat einsetzt. So können bis zu drei unausgeglichene Überhangmandate entstehen. Der nicht durchgeführte Vollausgleich kann zur Reduzierung der Mandate führen.
Wir wollen aber auch langfristig an der Reform des Wahlrechts arbeiten und dabei Themen wie die Größe des Bundestags und das Wahlrecht ab 16 Jahren in den Blick nehmen. Dafür haben wir im Juni eine Wahlrechtskommission eingesetzt. Diese soll auch in der neuen Legislaturperiode weiterarbeiten und auch die Reduzierung der Anzahl der Abgeordneten in Angriff nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Zimmermann