Frage an Jens Zimmermann von Helene S. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrter Herr Zimmermann.
Ihre Partei steht eindeutig für eine Einführung einer Impfpflicht, wenn es deren Meinung nach nicht anders durchsetzbar ist, denn wie man an der Masernschutzimpfung sehen kann, schreckt die Regierung vor der Einführung einer Impfpflicht nicht zurück. Die Impfpflicht kann mit Grundrechten legitimiert werden, stößt dabei im Umkehrschluss jedoch auf Einschränkungen anderer Grundrechte.
Hier stellt sich für mich nun die Frage, wie Stichfest sie das Einschränken anderer Grundrechte legitimieren und welche Grundrechte genau - Ihrer Meinung nach - wirklich angegriffen werden und eine Hürde dargestellt haben/darstellen.
Sehr geehrte Frau Scherr,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Um es gleich klarzustellen: Eine Impfpflicht für SARS-CoV-2 wird es nicht geben. Sie stand und steht nicht zur Debatte. Sie war auch in keiner Fassung des Gesetzentwurfes für ein Zweites und Drittes Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen, auch nicht zwischen den Zeilen. Hier wird ein Szenario heraufbeschworen, das es nicht gibt.
Wir haben uns außerdem gegen die Regelung einer Immunitätsdokumentation für SARS-CoV-2 in diesem Gesetz ausgesprochen. Es ist zwar für Medizinerinnen und Mediziner nichts Ungewöhnliches, Immunität zu bestätigen. Auch heute können entsprechende Befunde, zum Beispiel für Röteln oder Hepatitis im Impf- oder Mutterpass dokumentiert werden. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass derzeit für SARS-CoV-2 kein gesicherter Nachweis der Immunität möglich ist. Auch nach einem ggf. positiven Antikörpertest wissen wir heute nicht, ob und wie lange die konkrete Person tatsächlich immun ist. Wenn sie immun wäre, wissen wir nicht, ob die Person trotzdem das Virus weiter trägt und damit auch weitergeben kann. Solange die Frage der Infektiosität nicht geklärt und eine Immunität nicht sicher nachweisbar ist, kann und darf sie auch nicht dokumentiert werden. Alles andere wäre leichtsinnig.
Sollte es zukünftig eine wissenschaftlich gesicherte Aussage zur Immunität und Infektiosität bezüglich SARS-CoV-2 geben, hätte die Person, die einen entsprechenden Test durchführen lässt, einen Anspruch auf die Dokumentation seines Ergebnisses, sofern sie das möchte. So ist das auch bei jedem anderen medizinischen Testbefund und auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Fall. Entscheidend ist, dass daraus keine Stigmatisierung entstehen darf. Der Gesetzgeber hat dann darauf zu achten, dass für diese Personen keine anderen Freiheits- oder Persönlichkeitsrechte gelten. Und das werden wir auch tun.
Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage angemessen beantworten konnte.
Das gesamte Wahlprogramm der SPD finden Sie hier zum Nachlesen:
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Programm/SPD-Zukunftsprogramm.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Jens Zimmermann