Frage an Jens Zimmermann von Detlef B. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrter Herr Zimmermann!
Bevor Sie am Mittwoch den 18.11.2020 sich an der Lesung und Abstimmung zum vorgelegten Gesetzentwurf beteiligen, möchte ich in Erfahrung bringen ob Sie Änderungsvorschläge einbringen werden?
Werden Sie meine Einschätzung berücksichtigen können?.
Können Sie mir mitteilen wie sie sich einbringen werden und wie sie beabsichtigen werden sich in der Abstimmung zu verhalten?
Als auch religiös eingestellter Mensch sehe ich die Religiöse Freiheit gefährdet.
Derzeit wird im deutschen Bundestag - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - im Eilverfahren ein erst am 3. November 2020 von den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD eingebrachter Gesetzentwurf mit dem harmlos klingenden Titel: “Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” diskutiert. Dieses Gesetz soll noch im November 2020 beschlossen werden.
Dieses Gesetz kommt, falls es so, wie eingebracht verabschiedet werden sollte, einem Ermächtigungsgesetz gleich, das der Bundesregierung freie Hand dabei gibt, die Grundrechte der Bürger umfassend und nachhaltig zu beschneiden.
Es ist in dem Gesetzentwurf nicht sichergestellt, dass angebliche Pandemielagen von “nationaler Tragweite” nicht zur dauerhaften Aushöhlung der Grundrechte der Bürger missbraucht werden können.
Besonders bedenklich ist, dass Bundestag und Landesparlamente keine weitere Mitsprachemöglichkeiten mehr zu Art und Dauer von Maßnahmen bleiben werden, sobald der Bundestag das Gesetz verabschiedet haben wird.
Aus diesem Grund ist es unabdingbar wichtig, dass die Bundestagsabgeordneten - auch wenn sie keinen Amtseid leisten müssen - sich verpflichtet sehen sollten, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm abzuwenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, und ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben.
Wie werden Sie abstimmen? Gruss D,Baumann.Schi
Sehr geehrter Herr Baumann-Schiechel,
zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Frage zum dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und dessen Auswirkungen danken.
Allerdings muss ich hier einige Aussagen korrigieren.
Sie schrieben, dass Bundestag und Landesparlamente nach der Verabschiedung des Gesetzes keine Mitsprache mehr haben. Allerdings ist es so, dass die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen, die unserer Gesellschaft viel abverlangen, nicht vom Bundesgesundheitsminister oder der Bundesregierung erlassen werden. Das liegt in der Verantwortung der Bundesländer.
Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz wollen wir den Ländern dafür eine besser ausgestaltete Rechtsgrundlage geben.
Von Vergleichen des Gesetzes mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 möchte ich absehen, da hier keinerlei gesetzgebende Gewalt an Einzelpersonen übertragen wird, oder eine Aussetzung der Demokratie ermöglicht wird. Des Weiteren relativiert und verharmlost ein solcher Vergleich die grausamen und beschämenden Folgen des Ermächtigungsgesetzes.
Die SPD hat sich bereits damals gegen Faschismus, das Ermächtigungsgesetz und die Aussetzung der Demokratie gestellt und wird dies auch weiter jederzeit tun.
Auch die Maßnahmen, die durch das Gesetz in Kraft treten könnten, sind nur bedingt und nicht final in Kraft, sprich sie können nicht außerhalb einer Pandemie von nationaler Tragweite in Kraft gesetzt werden.
Die Aufgaben eines Abgeordneten haben Sie gut zusammengefasst. Genau diesen Pflichten gehe ich nach, indem ich für das Gesetz abstimme. Aktuellen Umfragen zufolge, stimmt dem auch eine deutliche Mehrheit der deutschen Bürger:innen zu und ist mit den Maßnahmen zufrieden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit geholfen und Ihre Frage beantwortet habe.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Zimmermann