Frage an Jens Zimmermann von Werner S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Dr. Zimmermann,
Ergänzend zu meiner E-Mail vom 11.10.2020 möchte ich Sie noch folgendes fragen.
Das BGB sieht Vertragsfreiheit vor. Dies erlaubt mir im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten Termingeschäfte zu tätigen. Die SPD hat darauf bestanden, ein Gesetz zur Verlustverrechnungsbegrenzung von Termingeschäfte zu verabschieden, das ab 1.1.2021 wirksam wird. Dieses Gesetz legt fest, dass Verluste ab 10.000 Euro die erzielten Gewinne nicht mehr schmälern. Im Folgenden möchte ich diese Gewinne, die mir zwar zugerechnet werden, die mir tatsächlich aber nicht zur Verfügung stehen, Scheingewinne nennen.
Aus dem Art 1 GG wird der Schutz des Existenzminimums vor Besteuerung abgeleitet. § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG realisiert diesen Schutz durch die Gewährung des Grundfreibetrages. Ab nächstem Jahr wirkt sich dieser Grundfreibetrag nur noch in der Weise aus, dass er meine Scheingewinne mindert. Seinen eigentlichen Zweck kann er dadurch nicht mehr erfüllen. Es kommt zur Besteuerung des Existenzminimums.
Hat die SPD Pläne, wie sie diesen Zustand beheben will?
Der Initiator dieses Gesetzes, Herr Binding, hat mir hier auf Abgeordnetenwatch geraten, meine Tätigkeit in den gewerblichen Bereich zu verlagern. Dies erscheint mir deshalb paradox, weil in der Begründung des Gesetzes zu lesen ist, dass es der Eindämmung von spekulativen Geschäften dienen soll. Wenn ich nun in den gewerblichen Bereich ausweiche, wird dieses Ziel gar nicht erreicht.
Sollte diese Begründung also nicht nur ein Vorwand sein, sondern ernst gemeint, dann müsste in Folge eine Verlustverrechnungsbegrenzung im gewerblichen Bereich gesetzlich festgelegt werden und damit auch dort der Schutz des Existenzminimums vor Besteuerung unterlaufen werden.
Bitte verweisen Sie mich nicht an Herrn Binding. Eine Nachfrage an ihn wurde mir nicht gestattet.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schiele,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie ich auf der Seite meines Kollegen Lothar Binding entnehmen kann, haben Sie von ihm bereits eine ausführliche Antwort zu Ihrem Anliegen enthalten. Herr Binding hat sich außerdem die Mühe gemacht unsere Position dazu in vielen weiteren Anfragen aufzuarbeiten. Gerne verlinke ich Ihnen einige dieser Anfragen zu Ihrer Information:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/fragen-antworten/519329
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/fragen-antworten/514551
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/fragen-antworten/512962
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/fragen-antworten/512408
Wie Sie den Antworten zu diesem Thema entnehmen, sind alle Fragestellungen zu diesem Thema dort bereits abschließend diskutiert worden. Durch eine kurze Internetsuche habe ich festgestellt, dass einige der Fragesteller*innen im Kontext dieses Themas sich in Internetforen dazu verabreden hier jeweils wortgleiche Fragen zum Thema zu stellen. Ich denke deshalb Sie sollten von unserem finanzpolitischen Sprecher und meinen Kollegen bereits eine ausreichende Antwort zum Thema erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Zimmermann