Frage an Jens Zimmermann von Manfred G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
die SPD-Regierung unter Schröder und Ulla Schmidt hat die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten eingeführt, mit dem Erfolg, dass bei Auszahlung kaum noch etwas übrigbleibt, weil annähernd 20 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag. Damit wird die betriebliche Altersvorsorge zur Farce. Wenn wird diese Unrecht aus 2003 abgeschafft? Was genau macht die SPD, dass Betriebsrenten wieder attraktiv werden? Warum unterscheidet die SPD zwischen einer betrieblichen Riester-Rente und anderen Betriebsrenten?
Danke für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für ihre Nachricht zur Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten. Gerne nehme ich hierzu Stellung.
Ich kann Ihren Unmut über die Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2004 gut nachvollziehen. Sie haben Ihre Verträge unter anderen Voraussetzungen unterschrieben. Dass die damalige Regelung ohne Vertrauensschutz eingeführt wurde, halte ich persönlich auch für einen Fehler.
Sie haben Recht: hier muss etwas getan werden. Wir als SPD fordern deshalb schon seit einiger Zeit, dass Bezieher von Betriebsrenten genauso wie Bezieher gesetzlicher Renten künftig nur noch den halben Krankenkassenbeitrag zahlen müssen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dieses Thema auf die Agenda der Bundesregierung gesetzt. Wir kämpfen auch in Zukunft weiter dafür, dass die Union diese Maßnahme nicht weiter blockiert.
Aus meiner Sicht ist auch klar, dass man überlegen muss, wie man die Beitragszahler, die von der rückwirkenden Regelung betroffen sind, zusätzlich entschädigen kann.
Wir hoffen deshalb, dass die CDU gibt Ihre Blockadehaltung aufgibt.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Zimmermann