Frage an Jens Zimmermann von Erich B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Zimmermann,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Ich erlaube mir, Ihre Antwort zu veröffentlichen - und meine kurze Antwort dazu anzufügen: Das Problem bei der "BAB-Privatisierung" sind die ÖPPs, d.h. private Investoren, die die weiterhin staatseigenen Autobahnen und andere öffentliche Projekte, wie z.B. Schulbau, in die Hand nehmen, dabei Wahnsinnsverträge aushandeln, die ihnen satte Gewinne versprechen - und mögliche Schulden bzw. Unterhaltungskosten auf den Staat abwälzen! Die staatlichen Verhandlungspartner gehen darauf ein, weil sie damit die Schuldenbremse umgehen, und möglichst schnell, das angehen können, was dringend nötig ist (marode Schulen, Brücken, Straßen etc.)...Was jetzt nötig ist: Ähnlich wie in Frankreich brauchen wir auch in Deutschland ein Gesetz, dass staatliche Projekte, die mit ÖPP finanziert werden, wie Schulden behandelt werden! Das würde dazu führen, dass es ÖPP-Projekte nicht mehr geben wird. Siehe hierzu auch: http://www.nachdenkseiten.de/?p=38607#h06 ....... Ich bitte Sie, Herr Dr. Zimmermann, in dieser Sache (Gesetzesinitiative!) noch vor der Sommerpause in Ihrer Fraktion tätig zu werden; die Aussichten auf einen Abstimmungserfolg sind (noch) groß, denn zusammen mit den Grünen und der Partei die Linke gibt es eine Mehrheit im Bundestag! Sind Sie zu dieser Gesetzesinitiave bereit?
Sehr geehrter Herr Becker,
vielen Dank für ihre erneute Frage, zu der ich gerne Stellung nehme.
In meiner vorherigen Antwort hatte ich ja bereits ausgeführt: Künftig soll eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes dafür sorgen, dass schneller und effizienter geplant und gebaut werden kann.
Die SPD-Fraktion hat mit Erfolg dafür gekämpft, dass dabei sämtliche Hintertüren für eine Privatisierung verschlossen sind: Im Grundgesetz ist nun festgeschrieben, dass der Bund 100-prozentiger Eigentümer bleibt – sowohl von den Bundesfernstraßen selbst als von der Infrastrukturgesellschaft. Eine Beteiligung privater Investoren – unmittelbar oder mittelbar – an der Infrastrukturgesellschaft ist ebenfalls im Grundgesetz ausgeschlossen.
Bei Öffentlich-Privaten-Partnerschaften im Fernstraßenbau gibt es nun eine klare grundgesetzliche Grenze, die es bislang nicht gab. Sie werden künftig nur auf nicht miteinander verbundenen Teilstrecken von maximal 100 Kilometern möglich sein.
Es gibt aber auch eine Reihe von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften beispielsweise im Hochbau, an denen die Kommunen beteiligt sind. Hier werden Bau, Instandsetzung und Betrieb von Infrastruktur an private Investoren vergeben. Dabei handelt es sich nicht um die Privatisierung öffentlicher Aufgaben, sondern die Projekte werden im Auftrag der öffentlichen Hand und ihrer Verantwortung von privaten Unternehmen über einen längerfristigen Zeitraum durchgeführt.
Aus meiner Sicht sind ÖPP-Projekte nicht per se kritisch zu sehen. Vielmehr kommt es hierbei immer auf den Einzelfall an. Es ist richtig, dass es Projekte gab, die am Ende teurer wurden als gedacht. Aber gerade für die Kommunen, in denen ein Großteil der ÖPP-Projekte in Deutschland realisiert werden, gibt es viele positive Erfahrungen. Hierfür gibt es durch die obligatorische Wirtschaftlichkeitsprüfung Vorgaben. Diese sollen sicherstellen, dass ÖPP-Projekte tatsächlich günstiger sind.
Wir werden uns in der kommenden Wahlperiode jedenfalls dafür einsetzen, die Vorgaben für ÖPP-Projekte hinsichtlich der Entscheidungsgrundlagen, der Transparenz, der Rahmenbedingungen und der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu verbessern.
Die Kosten der vom Bund verantworteten ÖPP-Projekte zu den Bundesfernstraßen sind im Übrigen in den Haushaltsplänen als Verpflichtungsermächtigungen berücksichtigt. Hierfür empfehle ich Ihnen folgenden Link: https://www.bundeshaushalt-info.de/#/2017/soll/ausgaben/einzelplan/120182311.html.
Die von Ihnen vorgeschlagene Gesetzesinitiative ist aufgrund der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nicht umsetzbar und wäre schon aus zeitlichen Gründen in dieser Wahlperiode nicht mehr zu verabschieden. Der Zeitrahmen für ein parlamentarisches Verfahren mit Sachverständigenanhörung, Ausschussberatungen und Lesungen im Plenum des Bundestages ist dafür zu knapp.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Jens Zimmermann MdB