Frage an Jens Zimmermann von Wolfgang Eduard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Zimmerman,
im Rahmen der EEG-Novelle besteht die Gefahr, daß gegen den Willen der Bevölkerung die Energiewende auf die "Global-Player" umgeleitet wird. Können sie sich vorstellen, daß eine dezentrale regionale Wertschöpfung der Energieversorgung aus erneuerbaren und regenerativen Energieträgern für die Kassenlage der Kommunen und ihrer Selbstbestimmung zu mehr Demokratie und Zusammenhalt und Zugehörigkeit führt?
Können Sie dafür sorgen, dass das EEG 2016 nicht im Eilverfahren während der Europameisterschaft durch den Bundestag gebracht wird?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schlack
Sehr geehrter Herr Schlack,
vielen Dank für Ihre E-Mail über Abgeordnetenwatch zum EEG. Gerne nehme ich hierzu Stellung.
Am 8. Juni wurde der Entwurf zum EEG 2016 vom Kabinett gebilligt. Vorangegangen waren zwei Sondersitzungen der Ministerpräsidenten, in denen sich die Länder, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundeskanzleramt auf wesentliche Eckpunkte der Novellierung verständigt haben. Jetzt beginnt das parlamentarische Verfahren.
Mit dem anstehenden Kabinettsbeschluss ist die Grundlage für eine Verabschiedung vor der Sommerpause gegeben. Auch auf Bitten der Länder wollen wir die Chance einer Einigung vor der Sommerpause nicht verstreichen lassen. Trotzdem werden wir die Novelle innerhalb der Fraktion, in der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie und bei der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie sehr sorgfältig diskutieren.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben. Das EEG hat die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen, deren Anteil rund 33 Prozent am Stromverbrauch in 2015 erreichte.
Jetzt geht es darum, den weiteren Kostenanstieg zu bremsen, den Ausbau planvoll zu steuern und die Erneuerbaren Energien weiter an den Markt heranzuführen. Der Erfolg der Energiewende und unsere Vorbildfunktion für andere Länder entscheidet sich nicht am schnellstmöglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien, sondern daran, ob uns der Transformationsprozess von den konventionellen zu den erneuerbaren Energieträgern ohne Einschränkung an Versorgungssicherheit und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit gelingt.
Die im Entwurf des EEG 2016 enthaltenen Maßnahmen sind aus meiner Sicht geeignet, den Ausbau der Erneuerbaren zu steuern, ohne ihn auszubremsen. So kann auch die Akzeptanz für die Energiewende in der Bevölkerung gesichert werden, in dem wir den Kostenanstieg unter Kontrolle halten.
Unter anderem soll zukünftig die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbare Energien-Anlagen wettbewerblich im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt werden.
Wichtig ist aber: Um auch weiterhin allen Investoren eine Teilnahme an dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zu ermöglichen und um die Bürokratiekosten möglichst gering zu halten, werden grundsätzlich Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 750 Kilowatt (kW) von den Ausschreibungen ausgenommen und nach dem bisherigen System vergütet!
Mit der Ermittlung der Höhe der Einspeisevergütung für erneuerbare Energien durch Ausschreibungen anstelle von staatlichen Preisfestlegungen wollen wir Überförderungen vermeiden und Einsparpotenziale im Anlagenbau, der Projektierung und bei der Grundstückspacht heben. Gleichzeitig können über Ausschreibungen die technologiespezifischen Zubaumengen besser gesteuert werden. Damit schaffen wir die Grundlage für eine planbare Fortführung der Energiewende, um einen Anteil von 45 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in 2025 zu erreichen. Das entspricht dem Gesamtausbaukorridor, den wir im EEG 2014 als Ziel definiert haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Jens Zimmermann MdB