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Jens Zimmermann
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Frage von Frederik G. •

Frage an Jens Zimmermann von Frederik G.

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmermann,

wie ich Ihrer Ablehnung des Fracking-Verbotes als Abgeordneter im Bundestag entnehmen konnte, sprechen Sie sich für eine weiter Entwicklung und Nutzung der umstrittenen Fracking-Methode zur Gewinnung von Erdgas in Deutschland und somit prinzipiell auch im Odenwald aus. Aufgrund der in der Trivialität der Sache erkennbaren Risiken, welche bei Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks (unter Verwendung von Chemikalien im großen Maßstab) künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die dann das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann, ist Ihr Abstimmungsverhalten für mich nicht nachvollziehbar. Aus meiner Sicht (welche Laut einer repräsentativen Meinungsumfrage ebenfalls von 61 Prozent der Bundesbürger vertreten wird) ist ein Komplettverbot der umstrittenen Fördermethode ein erforderliches Mittel zum Schutz von Umwelt und Natur.

Ich bitte Sie, als Abgeordneter meines Wahlkreises, die Beweggründe Ihrer Entscheidung gegenüber Ihren Wählern zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen,
Frederik Grunert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grunert,

vielen Dank für Anfrage zum Thema Fracking. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Dass ich den Antrag der Grünen in der Bundestagssitzung am 28.04. abgelehnt habe heißt nicht, dass ich für Fracking bin.

Ganz im Gegenteil: Für die SPD-Fraktion hat mein Kollege Lars Klingbeil in der Sitzung vom 28. April das Wort ergriffen und die Position der Sozialdemokraten deutlich gemacht. Wir sagen Nein zum Fracking wie in den USA. Und wir wollen schärfere Regeln und höhere Umwelt- und Gesundheitsstandards bei der Erdgasförderung. Die wiederum sucht man im Antrag der Grünen vergeblich.

„Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für uns Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen.

Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an.

Selbstverständlich ist für uns, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen.

Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Übrigens wurde auch in keinem der Länder, in denen sie Verantwortung tragen, bislang ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen.

Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Wir erwarten nun vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden.

Nochmal zu dem abgelehnten Antrag der Grünen:
Die Oppositionsfraktionen haben das Thema Fracking gestern im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt – allerdings ohne eine Debatte über dieses wichtige Thema zu beantragen. Die Behauptung der Opposition, wir hätten eine Debatte verhindert, ist deshalb schlicht falsch. Richtig ist, dass Linke und Grüne die beiden Vorlagen bewusst ohne Debatte auf die Tagesordnung gesetzt haben, weil es ihnen nicht um die parlamentarische Auseinandersetzung ging, sondern darum, sich eine Vorlage für eine durchsichtige Kampagne in den betroffenen Wahlkreisen zu verschaffen.

Ich hoffe, die Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Jens Zimmermann MdB

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