Frage an Jens Zimmermann von Maximilian K. bezüglich Finanzen
Wie viel "kostet" der Kinderfreibetrag (7.248€ p.a) den Staat im Jahr?
Sehr geehrter Herr Klasen,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Ausgaben für den Kinderfreibetrag betrugen für das Jahr 2015 2,74 Mrd. Euro.
Diese und weitere Angaben zu den steuerlichen Auswirkungen familienpolitischer Leistungen können Sie der "Datensammlung zur Steuerpolitik" des Bundesministeriums der Finanzen entnehmen. Diese ist im Internet frei zugänglich.
Der Kinderfreibetrag wurde für das Jahr 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro angehoben und steigt ab dem Jahr 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro. Damit wurden die Vorgaben aus dem zehnten Existenzminimumbericht der Bundesregierung zur Anhebung der Existenzminima für Kinder und Erwachsene umgesetzt.
Da in der Regel die höheren Einkommen von Kinderfreibeträgen profitieren, haben wir diese Erhöhung nur bei gleichzeitiger Anhebung des Kindergeldes akzeptiert. Um die große Mehrheit der Familien zu entlasten, die von einer alleinigen Kinderfreibetragserhöhung nichts hätten, wurde deshalb auch das jährliche Kindergeld ab dem Jahr 2015 um 48 Euro erhöht und steigt ab 2016 um weitere 24 Euro. Das monatliche Kindergeld beträgt damit ab 1.1.2016 für erste und zweite Kinder 190 Euro monatlich.
Alleinerziehende werden zusätzlich steuerlich entlastet, indem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angepasst wird. Ab dem Jahr 2015 wird dieser um 600 Euro auf 1.908 Euro/Jahr erhöht.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Jens Zimmermann MdB