Frage an Jens Meyer von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Meyer,
im Architekturwettbewerb für den geplanten neuen Fern- und Regionalbahnhof Diebsteich wird der Siegerentwurf vor Beginn der Sommerpause ausgewählt. Wie das Abendblatt schrieb, hat der Projektentwickler, die ProHa Altona GmbH & Co. KG, „den Realisierungswettbewerb im Februar 2018 in enger Abstimmung mit der Stadt und der Bahn AG ausgelobt.“ 13 Architekturbüros aus vier Ländern hätten ihre Vorschläge für das städtebauliche Gebäudeensemble eingereicht.
Allerdings habe ich vergeblich nach einer öffentlichen Bekanntmachung für diesen Wettbewerb gesucht. Offenbar war es also so, dass nur ein vorab intern ausgewählter Kreis von Teilnehmern direkt zur Abgabe von Entwürfen aufgefordert worden ist.
Haben Sie eine Erklärung dafür, wie dies mit der Richtlinie für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW2015) zu vereinbaren ist?
https://www.akhh.de/mitglieder/recht/wettbewerbsrecht/
Darin heißt es in § 1, „der offene Wettbewerb bietet die größtmögliche Lösungsvielfalt für eine Planungsaufgabe.“ Im offenen Wettbewerb können alle interessierten Fachleute nach öffentlicher Ausschreibung einen Vorschlag entwickeln und einreichen.
Wissen Sie, ob die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen verlangt und/oder gebilligt, dass für den neuen Bahnhof keine öffentliche Bekanntmachung erfolgen sollte?
Falls ja:
* Welchen Vorteil verspricht man sich von einem solchen Vorgehen ohne öffentliche Bekanntmachung?
* Besteht nicht ein Risiko, dass es zusätzlichen Ärger mit der EU-Kommission geben könnte, die laut Spiegel Online bereits eine Beschwerde wegen der Grundstücksvergabe am Diebsteich prüft?
Danke im Voraus für Ihre Antwort und
freundliche Grüße
P. S.
Sehr geehrter Herr Schönberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Jens Meyer.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, handelt es sich bei dem Investor, der ProHa Altona GmbH, um einen privaten Investor, der nicht zwingend an die Richtlinie für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg gebunden ist. Somit sind auch keine Risiken hinsichtlich eines Vergabeverstoßes gegen EU-Recht zu befürchten.
Dass der Investor dennoch einen nicht offenen Wettbewerb nach §3 Abs. 3 RPW 2015 durchgeführt hat, ist zu begrüßen. Selbstverständlich haben offene Wettbewerbe oder 2-Phasige Verfahren die Chance durch einen breiteren Teilnehmerkreis innovative Lösungen zu liefern, als dies bei einem nichtöffentlichen Wettbewerb der Fall ist. Angesichts der zeitlichen Vorgaben und den komplexen Abstimmungserfordernissen zwischen FHH, DB AG und ProHa Altona GmbH ist es allerdings nachvollziehbar, dass man sich für einen Nichtoffenen Wettbewerb entschieden hat. Aus Sicht von Jens Meyer ist gegen das Vorgehen der Beteiligten nichts einzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Nele Bruns