Werden Sie am 26.09. beim Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen mit Ja stimmen? Und wenn er erfolgreich sein sollte, werden Sie sich dafür einsetzen, dass er auch umgesetzt wird?
Sehr geehrter Herr P.,
Ich stimme der Initiative insofern zu, dass mit Wohnungen nicht an der Börse spekuliert werden soll. Denn auch in Artikel 14 Absatz 2 Grundgesetz heißt es:
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Und Spekulationen dienen nun mal nicht der Allgemeinheit, sondern nur wenigen Investoren.
Aber! Es gibt kein Gesetz, dass dies untersagt. Solch ein Gesetz muss erst geschaffen werden und das kann nur der Deutsche Bundestag verabschieden. Das Land Berlin ist hier, wie schon beim Mietendeckel, nicht zuständig. Die Initiative schlägt auch keinen Gesetzentwurf vor, sondern belässt es lediglich bei der Forderung privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu enteignen und den Bestand zu vergesellschaften. Was ist mit den Unternehmen mit weniger als 3000 Wohnungen? Dürfen die dann weiter spekulieren? Das würde bedeutet, dass kleinere Unternehmen weiter mache dürften und nur die Großen nicht. Das ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.
Auch die von der Initiative angenommene Höhe der zu erwartenden Entschädigungszahlungen an die Unternehmen erscheinen mir zu niedrig angesetzt zu sein. Denn laut Artikel 14 Absatz 3, Satz 3 und 4 Grundgesetz heißt es:
„Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“
Die „Beteiligten“ sind ihren Investoren gegenüber verantwortlich und werden versuchen ein Maximum an Entschädigung herauszuholen. Es ist also ein jahrelanger Rechtstreit zu erwarten, der am Ende nichts bringt, sondern nur sehr viel mehr Geld kostet. Mir wäre es lieber, wenn wir dieses Geld gleich in den Wohnungsbau investierten.
Ich empfehle Ihnen die Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse des Rechtsgutachtens „Zur Verfassungsmäßigkeit der Sozialisierung von Immobilien privater Wohnungswirtschaftsunternehmen im Land Berlin“
(https://www.weiterdenken-statt-enteignen.de/images/pdf/Gutachten_kurz.pdf)
Insofern kann ich also dem Wortlaut des Volksentscheids nicht zustimmen. Das soll aber nicht heißen, dass ich das Vorhaben an sich nicht gut finde! Im Gegenteil - Ich plädiere für eine Berliner Bundesratsinitiative, um bundesweit ein Gesetz zu verabschieden, das klar regelt was mit Wohneigentum erlaubt ist und was nicht. Denn erst dann besteht Rechtssicherheit in dieser Frage und erst dann kann man dem asozialen Treiben der Spekulanten wirksam einen Riegel vorschieben. Das ist die Aufgabe der Politik und dafür setze ich mich ein.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Jens Fischwasser