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Jens Böhrnsen
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Frage von Nikolai D. •

Frage an Jens Böhrnsen von Nikolai D. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Böhrnsen,

als Kultursenator frage ich Sie: Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Einkünfte von freischaffenden Künstlern und Künstlerinnen - nicht nur in der bildenden Kunst, sondern auch in der Literatur, in den Theatergruppen und Tanzensembles sowie in der kulturellen Bildung - zu verbessern? Diese bewegen sich meistens unter der Armutsgrenze und werden vom Mindestlohn meines Wissens nicht erfasst, weil sie nur in begrenzten Projekt- oder Werkverträgen ausgezahlt werden.
Wie wollen Sie gewährleisten, dass Erhöhungen der Kulturförderung auch bei den produzierenden Künstlern ankommen?

Mit freundlichen Grüßen,
N. D.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

zur Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Sie gern auf zwei Maßnahmen hinweisen, die ich in meinem Amt als Kultursenator ergriffen habe, um die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstler zu verbessern. Aktuell haben wir in der Deputation am 14. April dieses Jahres einen Beschluss zur Weiterentwicklung der Förderung der „Freien Szene“ gefasst mit dem Ziel, die Systematik der Künstlerförderung neu zu strukturieren und die Mittel noch zielgerichteter und bedarfsorientierter auszureichen. Dieser Beschluss wird in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden. Hierzu sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kulturbehörde mit den Spartenvertreterinnen und -vertretern kontinuierlich im Gespräch. Sie finden diese Deputationsvorlage im Internet unter folgender url: http://www.kultur.bremen.de/sixcms/media.php/13/Vorlage+150+Freie+Szene.pdf Darüber hinaus enthalten alle Zuwendungsbescheide des Senators für Kultur die Maßgabe, die gesetzlichen Mindestlohnanforderungen umzusetzen. Dies gilt auch für die Projektförderungen, bei denen zusätzlich von der geförderten Einrichtung eine schriftliche Erklärung zur Mindestlohneinhaltung verlangt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Böhrnsen