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Jens Böhrnsen
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Frage von Günter O. •

Frage an Jens Böhrnsen von Günter O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Ich bin 2015 als stellvertretender Sprecher der DozentInnen an der Wirtschafts- und Sozialakademie (WiSoAk) in Bremen gewählt worden.
Meine Anfrage bezieht sich auf die zahlreichen Bremer Freiberufler, die in Bildung, Wissenschaft und Kultur tätig sind (Volkshochschule, Wirtschafts- und Sozialakademie, Musikschule, Musikhochschule, Universität usw.).
Diese KollegInnen sind hochqualifiziert, ohne sie würden die genannten Einrichtungen, darunter einige Eigenbetriebe der Stadt Bremen, überhaupt nicht funktionieren. Die Honorare sind unangemessen niedrig und seit Jahren, in manchen Fällen seit drei Jahrzehnten, von der allgemeinen Entwicklung der Einkommen, der Lebenshaltungskosten, der Kosten für Energieversorgung usw. vollkommen abgekoppelt.
Die bisherigen Bemühungen um Mindestlöhne sind an diesem Personenkreis völlig vorbeigegangen. Aber zunehmend mehr KollegInnen leben ausschließlich von solchen Tätigkeiten; sie können immer weniger eine auskömmliche Rente ansparen und steuern geradewegs auf Altersarmut zu. Sie haben keinerlei gesetzlich festgelegte Vertretungsrechte in den Institutionen, für sie sie arbeiten (meist sind das mehrere Institutionen nebeneinander).
Frage: Was werden Sie an diesem Zustand ändern, wenn Sie in die Bremische Bürgerschaft gewählt werden?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr O.,

Ihre Forderung nach einer Verbesserung der sozialen Lage von Lehrbeauftragten ist gut nachvollziehbar. Mir ist sehr wohl bewusst, dass sich insbesondere die Einkommen der Personen, die beruflich ausschließlich als selbständige Lehrbeauftragte tätig sind, am Rande der Armutsgrenze bewegen. Für diejenigen, die nebenberuflich als Lehrbeauftragte tätig sind, ist die Lage allerdings meines Erachtens deutlich weniger dramatisch.
Die Höhe der Lehrauftragsvergütung ist dabei in Bremen nicht einheitlich geregelt, sondern sie variiert zwischen den verschiedenen Einrichtungen und auch innerhalb der Einrichtungen je nach Qualifikation des/der Lehrbeauftragten und den Anforderungen an den Lehrauftrag. Von daher wäre es nicht zielführend, eine pauschale Erhöhung vorzunehmen. Ich habe jedoch bereits vor einigen Monaten mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft verabredet, dass der Senat in der nächsten Legislaturperiode eine Änderung der Nebentätigkeitsverordnung prüfen wird. In diesem Zusammenhang werde ich mich - meine Wiederwahl vorausgesetzt - auch für eine differenzierte Erhöhung der Vergütungen für Lehraufträge einsetzen.
Die Vertretungsrechte von Lehrbeauftragten empfinde ich wie Sie als ungenügend. Trotz ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit besteht eine Regelungs- und Auslegungslücke hinsichtlich der Einbeziehung Solo-Selbstständiger in die betriebliche Interessenvertretung durch Betriebs- und Personalräte. Hier sollte meines Erachtens nach Möglichkeiten ihrer innerbetrieblichen Interessenvertretung gesucht werden. Die deutlich schlechtere soziale Situation von selbständig tätigen Lehrbeauftragten gegenüber nebenberuflich tätigen Lehrbeauftragten hinsichtlich Netto-Einkommen (Besteuerung), Alterssicherung, Krankenversicherungsbeiträgen usw. ist mit den Instrumenten der Landespolitik leider nicht zu verändern. Diesbezüglich müssten Sie sich bitte an Ihre/n Bundestagsabgeordnete/n wenden.

Mit freundlichem Gruß
Jens Böhrnsen