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Jens Böhrnsen
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Frage von Matthias M. •

Frage an Jens Böhrnsen von Matthias M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Jens Böhrnsen
Im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen Stand 01. Juni 2010 wird ausgeführt:
1. Im §4 zu Aschen
Die Aschen jeder Leiche ist in ein amtlich zu verschließendes Behältnis(Urne) aufzunehmen.
2. Im §5a zu Särgen und Urnen
(2) Urnen, Särge und Sargausstattungen…..dürfen nur aus Materialien bestehen, die innerhalb der Ruhezeit vergehen …...
3. Im §9a zu Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2. Urnen, Särge und….verwendet oder verwenden lässt, die nicht innerhalb der Ruhefrist vergehen….

Meine Fragen:
1. Durch welche Rechtsverordnungen und Handlungen ist gewährleistet, dass diese Normen eingehalten werden?
2. Wie wird mit so genannten "vergänglichen Metallurnen" nach Ablauf der Ruhezeit verfahren?
Welche nachweisbar nicht innerhalb der Ruhezeit vergangen sind?

Portrait von Jens Böhrnsen
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Malok,

gerne möchte ich Sie mit Ihrer Frage an das in Bremen zuständige Ressort, den Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa verweisen. Ansprechpartner für Ihre Fragen finden Sie auch unter http://www.umweltbetrieb-bremen.de

Mit freundlichen Grüßen
Jens Böhrnsen