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Frage von Leo L. •

Frage an Jens Ackermann von Leo L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Ackermann,

ich möchte mich nach dem aktuellen Stand der Novellierungsbestrebungen des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) erkundigen. Ist mit einer Gesetzesänderung vor der diesjährigen Bundestagswahl zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen,
Leo Licht

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Licht

in den vergangen Jahren stand die Reform des Rettungsassistentengesetzes im Mittelpunkt meiner parlamentarischen Arbeit. Auf meine Initiative hat sich die FDP-Bundestagsfraktion ab 2006 intensiv mit dieser Thematik befasst.

Im Juni 2006 haben wir eine Kleine Anfrage gestellt, mit dem Ziel, die Unzulänglichkeiten und den Novellierungsbedarf beim Rettungsassistentengesetz offenzulegen. Die Antworten der Bundesregierung waren dann auch so eindeutig, dass wir sie gut als Grundlage für einen Antrag nutzen konnten.

Im November desselben Jahres haben wir dann einen Antrag eingebracht, in dem wir klar dargelegt haben, welche Reformen nötig sind, um das Rettungswesen für die Praxis tauglich zu machen. Dazu gehört eine klare Definition des Berufsbildes ebenso wie eine verlässliche Regelkompetenz bei der Erstversorgung. Die Definition des Berufsbildes muss sich klar an andere Heilberufe anlehnen, was zwangsläufig eine Reform des Ausbildungssystems nach sich ziehen muss. Damit soll erreicht werden, dass Schülerinnen und Schüler befähigt werden, eine Diagnostik der vitalen Funktionen, die erforderlichen lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Rettungsdienst, betreuende Maßnahmen sowie Transporte durchzuführen. Dies alles setzt eine Ausdehnung des Ausbildungsumfanges auf 4600 Stunden bzw. drei Jahre zwingend voraus.

Trotz allgemeiner Anerkennung des Reformbedarfs konnten sich die Regierungsfraktionen auch nach einer Anhörung nicht dazu durchringen, unseren inhaltlich klaren und unmissverständlichen Antrag zu unterstützen. 2007 wurde er in den Gremien des Deutschen Bundestages abgelehnt.

Die Regierung sagte damals zu, das Rettungsassistentengesetz dennoch zu reformieren und hat dazu eine Kommission eingesetzt, der u.a. die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands, der BVRD sowie lokale Rettungsdienste angehören. Diese Expertenrunde tagt seit nunmehr einem Jahr. Ich habe mehrfach nach Zwischenergebnissen gefragt, aber die Bundesregierung hat eine genaue Auskunft hierzu verweigert. Momentan ist es fraglich, ob wir noch in dieser Legislatur mit einem Referentenentwurf rechnen können. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss da gesamte Verfahren nach der Wahl neu aufgerollt werden.

Sehr geehrter Herr Licht, die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes ist nach wie vor unsicher, die Signale der Regierung sind widersprüchlich und der beginnende Wahlkampf lässt mich zweifeln, ob wir in dieser Legislaturperiode noch mit der Reform rechnen können.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Ackermann