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Jens Ackermann
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Frage von Olaf F. •

Frage an Jens Ackermann von Olaf F. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Ackermann,
gegenwärtig wird in den Medien viel über eine angeblich, wirkungslose Familienpolitik spekuliert. Dabei wird die Zahl von 200 Mrd. Euro pro Jahr genannt, die der "Staat" für die Familienförderung aufwenden würde. Ich als Familienmensch bekomme ein schlechtes Gewissen, wenn der Staat so großzügig ist, warum beklage ich dann Ungerechtigkeiten, wie dies auch das Bundesverfassungsgericht tut.
Mir will nicht in den Sinn, warum Steuererstattung in Form von Kindergeld für zuviel entrichtete Steuern, als staatliche Leistung deklariert werden und warum Versicherungsleistungen, die von der Gemeinschaft der Versicherten entrichtet werden in dieser Rechnung auftauchen und warum die Leistung der Versicherten bei der Reproduktion der Versicherten ebenfalls in dieser Rechnung nicht berücksichtigt werden. Familien sind nicht Kostgänger des Staates, sondern Leistungsträger, die den Staat und seine Zukunft ermöglichen.
Welche Position vertreten Sie nun in dieser Sache und was meint Ihre Partei? Führt Ihre Partei die reale Zahl (55 Mrd.) in den Diskurs ein, klären Sie, die von Ihnen vertretenen Bürger über die wirklichen Gegebenheit auf und wenn nicht, was sind die guten Gründe dafür?
freundlich
Olaf Friedersdorf (Vater von 5 Kindern, Großvater von bisher 4 Enkeln)

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Friedersdorf,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen. Zunächst einmal ist zu sagen, dass die zahlreichen Medienberichte sich auf eine wissenschaftliche Studie beziehen, die bislang noch gar nicht vorliegt. Auch auf Druck der FDP wurden seit 2010 in einem umfangreichen Evaluationsprozess die familienpolitischen Leistungen untersucht. Das Ergebnis soll noch vor der Bundestagswahl veröffentlicht werden.

Welche Leistungen die an der Studie beteiligten Wissenschaftler in die Berechnung einbezogen haben, war keine Vorgabe des Ministeriums oder der Koalitionsfraktionen, sondern der Wissenschaftler selbst, die sich dabei an internationalen Gepflogenheiten orientierten. Danach wird Kindergeld als eine staatliche Leistung definiert, auch wenn man – wie Sie sagen – dies auch anders sehen kann. Ebenso wie über das Kindergeld könnte man auch darüber streiten, ob z.B. Witwenrenten zu den familienpolitischen Leistungen zählen, die allein rund 38 Mrd. € ausmachen. Die Wissenschaftler selbst weisen darauf hin, dass die familienbezogenen Leistungen im Jahr 2010 nur 125,5 Mrd. € ausmachen. Die von Ihnen genannte Zahl von 55 Mrd. € bezeichnet die Familienförderung im engeren Sinne, zu der z.B. das Kindergeld oder das Elterngeld gezählt werden.

Die FDP hält nichts davon, politische Forderungen zu einzelnen familienbezogenen Leistungen aufzustellen, bevor die Evaluation überhaupt veröffentlicht wurde. Man sollte vielmehr die Studie abwarten, sorgfältig auswerten und dann handeln.

Dabei ist das Ziel nicht, familienbezogene Leistungen zu streichen, sondern sie zu bündeln, treffsicherer zu machen und sie anhand ihrer Zielerreichung zu beurteilen und ggf. umzustrukturieren. Dabei sollte der von Ihnen zu Recht ins Spiel gebrachte Gedanke der Familien als Leistungsträger der Gesellschaft eine wichtige Leitlinie sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Jens Ackermann