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Jens Ackermann
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Frage von Fritz W. •

Frage an Jens Ackermann von Fritz W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Ackermann,

warum ermöglicht der Gesetzgeber älteren Menschen keine Teilhabe am kulturellen Leben mehr?
Die von der KK bewilligten Hörhilfen reichen nur für den Notbehelf.
Kulturelle Teilhabe wie, Kino, Theater oder andere öffentliche Veranstaltungen sind nicht machbar.
Auch keine geselligen Runden unter Freunden, Familie ect.
Hörhilfen, die das alles ermöglichen würden, trägt die KK nicht. Eine Zuzahlung von über 2000 € kann ich mit einer Mindestrente von ca. 570 € nicht stemmen.

Ist das wirklich so, im Sinne des Gesetzgebers?

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Wilms

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wilms,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de.
Es ist für unsere Gesellschaft sehr wichtig, dass alle Menschen an ihr teilhaben können. Dazu zählt natürlich auch die Teilhabe am kulturellen Leben wie Kino, Theater oder auch der Besuch öffentlicher Veranstaltungen. Diese Teilhabe muss auch Menschen mit einer Hörbehinderung gewährt werden. Hierzu sprach der 3. Senat des Bundessozialgericht am 17.12.2009 ein Urteil, wonach Krankenkassen nicht auf die Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen dürfen. Hier heißt es, dass zum Ausgleich von Hörbehinderungen die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufkommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben zu bieten haben. Daran mussten auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden. Die Festbetragsregelung ermächtigt als Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu Leistungsbegrenzungen nur im Hinblick auf die Kostengünstigkeit der Versorgung, nicht aber zu Einschränkungen des GKV-Leistungskatalogs; kann mit einem Festbetrag die nach dem GKV-Leistungsstandard gebotene Versorgung nicht für grundsätzlich jeden Versicherten zumutbar gewährleistet werden, bleibt die Krankenkasse weiterhin zur Sachleistung verpflichtet. Sollte die Krankenkasse Ihren Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt haben, sollten Sie Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse einlegen. Hier bieten der Deutsche Schwerhörigenbund Musterbriefe. Den Link zum Verband mit dem Musterbrief finden Sie hier. http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/ratg.asp?inhalt=hoergeraete/uebersicht

Für Nachfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jens Ackermann