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Frage von Dieter H. •

Frage an Jens Ackermann von Dieter H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Ackermann,

ab 1. Juli ist nun die neue Kfz.-Steuerreform in Kraft. Leider wird immer nur von "jüngeren" Fahrzeugen gesprochen. Hier ist der Schadstoffausstoss in den Kfz.-Papieren enthalten und kann so berechnet werden.
Ich fahre jedoch ein älteres Fahrzeug. Leider ist hier der Schadstoffausstoss nicht im Kfz.- Schein eingetragen. Berechnungstabellen habe ich bisher auch im Internet nicht gefunden. Wonach wird die Bundesregierung die alten Fahrzeuge besteuern, wenn es hierfür keine Tabellen gibt?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Hartig

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hartig,

Vielen Dank für Ihre Freundliche Mail. Die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer [Glossar], die am 1. Juli 2009 in Kraft treten soll, soll nach Ansichjt der Bundesregierung vor allem auf den Schutz des Klimas ab. Die Eckpunkte der Neuregelung für eine neue, emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer im Einzelnen:

* Ein an den Vorgaben der Europäischen Union orientierter CO2-Ausstoß für Pkw bleibt steuerfrei. Der CO2-Freibetrag [Glossar] bis 2011 gilt für Pkw mit einem CO2-Ausstoß von 120 Gramm pro Kilometer, bis 2012/2013 für Pkw mit 110 g / km und ab 2014 für Pkw mit 95 g / km.
* Es wird ein linearer Steuertarif eingeführt, der jedes über die Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet: Es fallen 2 Euro [Glossar] je g / km an.
* Der Sockelbetrag ist abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße: 2 Euro je angefangene 100 cm3 für Otto-Motoren und 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 für Diesel-Motoren.
* Es gilt eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt.

* Künftig übernimmt der Bund nicht nur die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, sondern ihm fließen auch die Einnahmen zu. Bisher erhielten die Länder die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer. Der finanzielle Ausgleich der Länder für die Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer an den Bund wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt.

Wichtig ist es , dass es für Bestandsfahrzeuge keine Neuregelungen gibt. Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt. Die Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Somit ergibt sich eine Änderung nur für Neuzulassungen nach dem 1.7. 2009.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Ackermann