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Frage von Christoph M. •

Frage an Jens Ackermann von Christoph M. bezüglich Gesundheit

Bürgerinitiative Lärmschutz Oschersleben kämpft um Minderung des Lärmpegels, verursacht durch die Motopark-Sportarena, es geht nicht um die Schließung! sondern um Schaffung schalldämpfener Maßnahmen, bauliche und landschaftsgestaltende Maßnahmen, aktiver Schallschutz durch technische Inovationen (Gegenschall in Auspuffanlagen Firma Eberspach). Lärm macht bekannterweise krank. Frage: wie sind hier die Bestimmungen und Auflagen zur Eindämmung der Schallimmission seitens des Bundes und über europäische Regelungen. Kann die Motosport-Arena sich diesen Bestimmungen durch "Ausnahmeregelungen" entziehen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Meißner,

die Beurteilung der Lärmemmissionen, die von Motorsportanlagen ausgehen richtet sich nah der TA Lärm: Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Anlagengeräusche enthält die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm Immissionsrichtwerte. Die TA Lärm enthält weiterhin quantitative Beurteilungsmaßstäbe, mit deren Hilfe die Einhaltung der Schutzpflicht (Einhaltung der Immissionsrichtwerte) überprüft werden kann. Die TA Lärm und das Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG schreiben vor, dass bei der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb neuer Anlagen der jeweilige Stand der Technik zu berücksichtigen ist. Für die Betreiber gelten jedoch nach dem BImSchG unterschiedliche Pflichten. In der Praxis heißt das, dass eine Abwägung vorgenommen werden muss, die alle erheblichen Belange zu berücksichtigen hat: Dabei ist gerade der Schutz der Nachbarschaft von besonderer Bedeutung.

Die Geräuschemission einer Anlage wird durch den Schallleistungspegel gekennzeichnet. Er ist unabhängig von den äußeren Abmessungen der Anlage und unabhängig von der gewählten Messentfernung. Aus dem Schallleistungspegel kann unter Berücksichtigung einer Abstrahlcharakteristik und den Einflüssen auf dem Schallausbreitungsweg der Schalldruckpegel am Immissionsort errechnet werden. Bei der Berechnung des Beurteilungspegels müssen die Einsatzzeiten der Anlage oder deren einzelner Aggregate und weitere Besonderheiten, z.B. Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit, berücksichtigt werden.

Ihre Ansprechpartner bei Lärmproblemen durch die Motorsportanlage in Oschersleben sind

1. der Betreiber der Motosportanlage
2. Gewerbeaufsichtsamt und
3. das Umweltamt des Bördekreises

Ich kann Ihnen aufgrund dieser Zuständigkeiten nur empfehlen sich mit Ihren Problemen direkt dorthin zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Ackermann