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Frage von Michael Z. •

Frage an Jens Ackermann von Michael Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ackermann,

Artikel 146 des Grundgesetzes (GG) hat folgenden Wortlaut:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Als unbefangener des Lesens und Schreibens kundiger deutscher Staatsbürger entnehme ich dieser Formulierung, dass die verfassungsgebende Gewalt beim deutschen Volke liegt.

Dass die verfassungsgebende Gewalt beim deutschen Volke liegt, bedeutet nach den (einfachen) Regeln der (juristischen) Logik, dass sie bei niemand anderem liegen kann.
Das deutsche Volk übt seine verfassungsgebende Gewalt, selbst, unmittelbar und "in freier Entscheidung", d.h. in einem nach rechtsstaatlichen Regeln organisierten Verfassungsreferendum aus.
Dies vorausgeschickt ist es einigermaßen befremdlich, wenn man in der derzeit gültigen Präambel die Formulierung findet:

"... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. ..."
Kann solch eine Formulierung verfassungsgemäß sein?
Oder habe ich - Deutschland - es nur nicht mitbekommen, dass das deutsche Volk bereits über eine Verfassung abgestimmt hat?

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Antwort ausstehend von Jens Ackermann
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