Frage an Jens Ackermann von Thomas S. bezüglich Gesundheit
Abgabe von Betäubungsmitteln im Notfall zur Überbrückung
Sehr geehrter Herr Ackermann,
nach geltender Rechtslage machen sich Ärzte in jedem Fall strafbar, wenn sie medizinisch notwendig und fachgerecht, ohne gesundheitliches Risiko und sozial erwünscht in einem Notfall Betäubungsmittel einem Palliativpatienten zum Gebrauch überlassen. Nahezu alle medizinischen und juristischen Verbände und Experten sind sich einig, dass die unerträgliche Rechtslage in diesem Fall geändert werden muss. Wie stehen Sie zu der Forderung der Petition Nr.16123 vom 16. Januar 2011:
Petitionstext
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass umgehend Änderungen in der Gesetzgebung zu erfolgen haben, damit die medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Unzeit durch einen Arzt keinen Straftatbestand mehr darstellt. Qualifizierten Ärzten und Palliative Care Teams muss die Abgabe von Betäubungsmitteln zur zeitlich begrenzten Anwendung durch und/oder für den Patienten, zum Beispiel bei schwersten Schmerzen und lebensbedrohlicher Atemnot, zur Überbrückung im Notfall erlaubt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Sitte
Deutsche PalliativStiftung
Sehr geehrter Herr Sitte,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage vom Dezember 2011. Nach Rücksprache mit meinem zuständigen Fachkollegen Herrn Michael Kauch hat mit dieser mitgeteilt, dass er mit Ihnen in Verbindung steht und sich Ihrer Sache angenommen hat.
Ich hoffe, er konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Ackermann