Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens
Sehr geehrte Frau Groß,
würden Sie sich bei der Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens einsetzen?
Sehr geehrte Frau S.,
danke für Ihre eingereichte Frage. Gerne nehme ich dazu wie folgt Stellung: Als Abgeordnete und damit als Teil der Legislative steht es mir aufgrund der Gewaltenteilung in Deutschland nicht zu, einer Entscheidung der Judikative vorzugreifen oder den Richtern eine Entscheidung aufzuerlegen oder sie diesbezüglich zu beeinflussen.
Ein Parteienverbotsverfahren ist die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html gibt es bzgl Zuständigkeiten und dem Verfahren mehr Informationen. Sie sehen, dass ich keine Prüfung eines Verbotsverfahrens einleiten oder bei der Landesregierung von RLP im Gang oder beschleunigen kann, da diese dafür nicht zuständig sind.
Wichtig ist mir zudem zu erwähnen, dass es bei der CDU einen Grundsatzbeschluss gibt, der besagt, dass die CDU Koalitionen oder ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit der AfD ablehnt. „Eine Zusammenarbeit mit der AfD wäre nicht nur ein Angriff auf unsere Identität und ein Verrat an unseren christdemokratischen Werten. Sie würde auch unser wichtigstes Gut beschädigen: Unsere Verlässlichkeit und unsere Glaubwürdigkeit.“ – aus dem Beschluss.
Ich hoffe Ihre Frage damit umfänglich beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jenny Groß MdL