Frage an Jennifer Groß von Andreas G. bezüglich Senioren
Wo werden Verschlimmerungsanträge bearbeitet ?
Sehr geehrter Herr Gehrhardt,
danke für Ihre Frage. Einen Verschlimmerungsantrag in RLP können Sie online stellen unter: https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Behinderte_Menschen/Recht_der_behinderten_Menschen/Schwb_Aenderungsantrag.pdf
Dieser wird dann vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bearbeitet.
Der Antrag zur Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) muss schriftlich beim Versorgungsamt eingereicht werden. Den Antrag kann man vorerst formlos stellen, um Zeit zu sparen. Anschließend bekommt man ein entsprechendes Formular bereitgestellt, welches ausgefüllt werden muss. Den Link für das Formular von RLP habe ich Ihnen am Anfang dieser Antwort bereits eingefügt. Weitere Informationen, Telefonnummern und Standorte etc.finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/menschen-mit-behinderungen/feststellungsverfahrengrad-der-behinderungschwerbehindertenausweis/
Voraussetzung für einen Verschlimmerungsantrag ist, dass das neue oder stärkere Leiden mindestens seit 6 Monaten besteht. Wird der Antrag abgelehnt, hat man die Möglichkeit Widerspruch einzulegen oder nach Ablauf der Frist eines halben Jahres einen erneuten Antrag zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jenny Groß MdL