
(...) Die von Ihnen wiedergegebene Information aus dem Staatsministerium des Inneren besagt folgendes: Das Recht über den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit wird im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Ein deutscher Reisepass indiziert zwar die deutsche Staatsangehörigkeit, begründet sie aber – anders als die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde – nicht, somit kann grundsätzlich niemand einen deutschen Pass erhalten, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen. (...)