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(...) Ich verspreche Ihnen, mich in die entsprechenden Diskussionen einzumischen. Was meiner Meinung nach gar nicht geht, sind die heute bekannt gewordenen Überlegungen aus dem Hause Schäuble zu den Kompetenzen des Verfassungsschutzes. Hier wird offensichtlich schon weiter gedacht, als das Grundgesetz es zuläßt. (...)