Frage an Jana Zirra von Hartmut K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Zirra,
Ich war Grenzgänger in die CH und unterliege dem Alterseinkünftegesetz. Wie Sie vielleicht wissen, hat die OFD Karlsruhe eine Verfügung erlassen, die die Besteuerung von Grenzgänger nach dem Alterseinkünftegesetz regeln soll. Leider vermeidet dieser Erlass nicht eine Doppelbesteuerung. (Einzelheiten gerne per Telefon).
Meine Frage an Sie lautet: Wie wollen Sie den Grenzgängern und den CH-Aufenthaltern helfen, dieser nicht gerechtfertigten Doppelbesteuerung durch eine Änderung der Haltung der OFD zu begegnen. schaffen. Klagen dagegen sind bereits eingereicht.
Ihrer geschätzten Antwort entgegensehend, verbleibe ich
mit freundlichem Gruss
H. Krause
Sehr geehrter Herr Krause,
die südbadischen SPD-Bundestagsabgeordneten haben bisher stets versucht, den besonderen Interessen und Probleme der südbadischen Grenzgänger in Berlin Gehör zu verschaffen. Ich will diese Arbeit nach dem 27. September mit Nachdruck weiterführen.
Die gesamte Region profitiert von den offenen Grenzen und Arbeitsmärkten. Auch wenn die Schweiz qualifizierte Arbeitskräfte anlockt, die hier fehlen könnten, leben die Grenzgänger ja weiter mit ihren Familien in Deutschland. Zudem haben viele schweizer Unternehmen Ableger oder Produktionsstätten auf der deutschen Seite der Grenze. Die Arbeit in der Schweiz hat Vor- und Nachteile. Dort, wo die Nachteile der Grenzgänger überwiegen, will ich mich für eine Gleichbehandlung in Deutschland einsetzen, so etwa beim Elterngeld oder bei der Frage der Handwerkerkautionen.
Bei der Versteuerung der schweizer Pension hatten die südbadischen Bundestagsabgeordneten schon 2006 beim Bundesfinanzministerium erreicht, dass die Trennung in einen obligatorischen und einen überobligatorischen Teil geprüft wird. Zuständig hierfür, wie für die OFD Karlsruhe, ist das Landesfinanzministerium in Stuttgart. Nach meinem Wissen hat man dort bisher keine Entscheidung getroffen. Hier würde ich nach dem 27. September noch einmal nachhaken.
Was ich sehr interessant finde, ist, dass bei den meisten Fällen die Steuerpflicht in Deutschland nur dann relevant wird, wenn die Pension auf einen Schlag ausgezahlt wird. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in der Schweiz arbeitet oder wenn er sich die gesamte Versicherungssumme bei der Pensionierung auszahlen lässt. Wenn sich die Pensionäre aber für eine monatliche Rente entscheiden, müssen wegen des niedrigen Ertragsanteils (2009: 58%) und der Steuerfreibeträge vergleichsweise wenig Steuern gezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Zirra