Frage an Jana Zirra von Uwe W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Zirra,
zwei Anmerkungen möchte ich zu Ihrer Antwort auf das Anliegen der Grenzgänger Schweiz machen:
Wie Sie geschrieben haben, kommt es im Fall einer Einmalzahlung (das ist im übrigen in vielen Fällen die einzige Chance an das Geld ranzukommen) zu einer überproportionalen Besteuerung mit dem Grenzsteuersatz. Interessanterweise hält der Gesetzgeber an einer Behandlung der Schweizer Pensionskasse als gesetzliche Rentenversicherung fest, obwohl es per Definition in einer gesetzlichen Rentenversicherung keine Einmalauszahlung gibt. Das "Schlupfloch" nach 3(3) EStG, welches Steuerfreiheit für Kapitalauszahlungen einer gesetzlichen RV (die es wohl vor Jahrzehnten mal gab) bot, wurde klammheimlich mit dem Jahressteuergesetz 2007 geschlossen. Auf konkrete Nachfragen nach dem Hintergrund gibt es keine Antworten des BMF. Können Sie hier weiterhelfen?
Im Falle einer Wahl wird Sie wohl das BMF darauf verpflichten, dass Sie gar nicht mehr Relevantes zu dem Thema sagen (dürfen), weil es laufende Gerichtsverfahren gibt. Hier herrscht verordnetes Schweigen, welches ich bei Bedarf dokumentieren und damit beweisen kann. Wie wollen Sie Politikverdrossenheit der Bürger angesichts solcher Erfahrungen verhindern?
Viel Freude im Wahlkampf und danke für Ihr Engagement für die Sache der Grenzgänger,
Uwe Wehrle
Sehr geehrter Herr Wehrle,
es hat mich sehr gefreut, Sie in Kandern am Infostand persönlich kennen gelernt zu haben. Im persönlichen Gespräch lassen sich solche Themen immer einfacher besprechen und es kommt auch zu weniger Mißverständnissen. Ich will mich, wie gesagt, nach dem 27.9. mit Nachdruck für die Belange der Grenzgänger einsetzen und komme da gerne auf Sie zurück. Vielen Dank für die Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Jana Zirra