Mit welcher Berechtigung erwägt die Bundesregierung die Kassenbeiträge für ungeimpfte und Kosten für ungeimpfte Coronakranke, aber nicht für z.B. Raucher, Risikosportler, Motorsportler, zu erhöhen?
Sehr geehrte Frau Schimke, die meisten ungeimpften Menschen sind KEINE kleine Gruppe von Rebellen, sondern über 10 Millionen Bürger aus allen Gesellschaftsschichten! Bei anderen selbstverschuldeten Risikopatienten gibt es aufgrund unseres bisher funktionierenden Sozialstaates kein Zusatzbeitrag. Dr. Robert Melone, einer der Erfinder der Technik - die der mRNA-Impfung zu Grunde liegt - ursprünglich für die Gentherapie entwickelt - sagt ganz klar NEIN zur Coronaimpfung von Kindern. Welcher wesentlichen Unterschied besteht zwischen dem Impfstoff von Biontech/Moderna und der seit über 30 Jahre beforschten Gentherapie? Gibt es eine Statistik, ob Patienten wegen Corona auf Intensivstation liegen oder wegen anderen Krankheiten und nur positiv auf Corona getestet wurden, ohne schwere Coronasymtome. Bei Hart aber Fair im Sept.09 hat Herr Montgomery Schmiergeld von Ratiopharm an Ärzte als "normales natürliches Verhalten" bezeichnet. Wie sehen Sie Zahlungen von NGO´s an z.B. RKI? FG H.O.
Sehr geehrter Herr O.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Bei den von Ihnen genannten Erwägungen der Bundesregierung, die Kassenbeiträge für Ungeimpfte zu erhöhen, handelt es sich um einen Vorstoß des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) Ende Dezember. Dies wurde von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer unterstützt. Holetschek war zu der Zeit Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, weswegen vielleicht der Eindruck „die Bundesregierung erwägt“ entstanden sein könnte. Somit ist aber aktuell nicht davon auszugehen, dass ein solcher Vorschlag tatsächlich in Erwägung gezogen wird. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidaritätsprinzip. Genau deswegen gibt es keine Zuschläge für Raucher, Risikosportler oder auch stark adipöse Menschen. Bei der privaten Krankenversicherung sieht das im Übrigen anders aus. Wie bei jeder privaten Versicherung wird hier das individuelle Risiko des Versicherten in der Beitragskalkulation berücksichtigt. Bei Antragstellung findet stets eine Gesundheitsprüfung statt. Inwieweit hier eine Anpassung bei Ungeimpften in Bezug auf Corona stattfindet, ist mir aber nicht bekannt.
Zwischen der Gentherapie und der Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gibt es durchaus einen Unterschied. Mit der Impfung geben wir dem menschlichen Körper einen zusätzlichen Bauplan in die Hand. Dieser kann damit das gewünschte Antigen (das sogenannte „Spike“ – Protein des Coronavirus) bilden, wogegen unser Immunsystem Antikörper bilden kann. Dieser Bau des Proteins anhand des Planes in der mRNA erfolgt außerhalb des Zellkerns, die mRNA kommt also nicht mit der DNA in Berührung. Nicht destotrotz stehe ich einer Impfpflicht kritisch gegenüber. Die genauen Gründe habe ich in meiner Abstimmungserklärung zur Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen erklärt (https://www.jana-schimke.de/Aktuelles/News/Deutscher-Bundestag/Persoenliche-Erklaerung-zum-Gesetz-zur-Staerkung-der-Impfpraevention.html).
Die Kinderimpfung für fünf- bis 11jährige Kinder ist aktuell ein Angebot, was seitens der STIKO insbesondere vorerkrankten Kinder empfohlen wird und denen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können. Bei individuellem Wunsch der Eltern bzw. Sorgeberechtigten kann die Impfung ebenfalls nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden. Hier bestehen auch keinerlei Gedankengänge in Richtung einer Impfpflicht, ebenso auch nicht für die Altersgruppe ab 12 Jahre.
Das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) erfasst bundesweit die intensivmedizinische Versorgung von Patienten mit COVID-19. Dies waren am 11. Januar 2022 beispielsweise 3.154 Patienten, wovon 1.916 (also rund 61%) invasiv beatmet wurden. Eine eindeutige Unterscheidung, ob die Corona-Erkrankung der Erstaufnahmegrund ist oder nicht, gibt es tatsächlich nicht. Allerdings – so die DIVI - beeinflusst die Corona-Erkrankung auch bei einem anderen Erstaufnahmegrund den Krankheitsverlauf, weswegen eine Unterscheidung nicht notwendig ist. Wer wegen einer anderen Krankheit auf der Intensivstation liege und dazu noch eine Corona-Infektion hat, habe ein um bis zu 80 Prozent erhöhtes Risiko zu sterben, so die DIVI. Dazu kommt, dass das Intensivregister die Auslastung der Intensivstationen abbilden soll und während normalerweise Patienten im Schnitt etwa fünf Tage auf der Intensivstation sind, liegen Corona-Patienten in der Regel mehr als 20 Tage.
Ihre letzte Frage betrifft das Thema Zahlungen von sogenannten NGOs an das Robert-Koch-Institut (RKI). Grundsätzlich ist es so, dass das RKI zu einem Großteil aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Das waren in den vergangenen Jahren jährliche Summen zwischen 91 und 112 Millionen Euro. Darüber hinaus gab es Zahlungen von verschiedenen Stiftungen. Dies läuft aber völlig transparent, da die entsprechenden Zahlungen im jeweiligen Bericht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat über die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung aufgelistet wird. Im letzten Berichtszeitraum (1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018) waren das bspw. 70.000 € von der Wilhelm Sander-Stiftung für den Verwendungszweck „Diagnostische Strategien bei Krebspatienten mit respiratorischen Schimmelpilzinfektionen“, knapp 1,5 Mio. € von der Robert Bosch-Stiftung mit dem Verwendungszweck „Gesund älter werden in Deutschland-Erweiterung der Konzeption des Gesundheitsmonitorings“ und 54.765€ der American AIDS Foundation für die HIV-Forschung. Solche - zumeist zweckgebundene Spenden - sehe ich unkritisch. Die vollständigen Berichte über die Sponsoringleistungen können Sie auf der Seite des BMI einsehen (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltung/sponsoring/sponsoring-node.html).
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke