Frage an Jan van Aken von Frank H. bezüglich Finanzen
Guten Tag,
ich erwarte in ca 4Jahren eine Rente von ca 2000€ Brutto. Meine Frau hat nicht viel gearbeitet, da Sie sich um unsere Kinder gekümmert hat. Sie erwartet in 9 Jahren eine Rente von ca 500€. Wir müssen also überwiegend von meiner Rente leben. Unsere Lebensplanunung beruht darauf das wir über die Steuer zusammen veranlagt werden. Wenn Sie jetzt das Splitting abschaffen würde ich als Rentner steuerlich wie ein Singel Steuerklasse 1 behandelt. Ist das in Ihrem Sinne? Wir gehören bestimmt nicht zu den Großverdienern die Sie doch eigentlich mehr belasten wollen.
Mit feundlichen Grüßen
Frank Hintezr
Hallo Herr Hintzer,
danke für Ihre Frage. Wenn es so wäre wie Sie sagen, hätten Sie absolut recht - aber es ist in der Tat anders: In einzelnen Medienäußerungen wird das Wahlprogramm der LINKEN so interpretiert, dass DIE LINKE das Ehegattensplitting sofort und ersatzlos streichen will. Daraus wird die Schlussfolgerung abgeleitet, dass das Steuerkonzept der LINKEN für Ehepaare mit geringen Einkommen in bestimmten Konstellationen zu steuerlichen Mehrbelastungen führt.
Diese Interpretation entspricht weder Geist und Buchstaben des Wahlprogramms noch wird sie in der LINKEN geteilt. DIE LINKE will tatsächlich die steuerliche Privilegierung der Ehe beenden und das Ehegattensplitting abschaffen. Gleichwohl kennen und respektieren wir selbstverständlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die das steuerliche Existenzminimum (Grundfreibetrag) für alle Menschen schützt.
Daraus folgt die logische Konsequenz (im Einklang mit der auch von der Bundestagsfraktion DIE LINKE vertretenen Position, zuletzt im November 2008 schriftlich niedergelegt, BT-Drs. 16/11111), dass wir zwar das Ehegattensplitting abschaffen, aber das steuerliche
Existenzminimum aller Menschen, unabhängig davon, ob sie allein, in ehelichen Gemeinschaften oder Lebenspartnerschaften leben, bei der Einkommensteuer berücksichtigen wollen. Die Möglichkeit eines übertragbaren Grundfreibetrags soll deshalb beibehalten werden.
Die von uns ebenfalls geforderte Anhebung dieses Grundfreibetrags auf 9.300 Euro würde im Zusammenhang mit der freien Übertragbarkeit eine erhebliche steuerliche Entlastung für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen bewirken – ganz so wie durch die
Beseitigung des Mittelstandsbauches und die Abschaffung der kalten Progression. Familien mit Kindern würden durch ein erhöhtes Kindergeld zusätzlich besser gestellt werden.
Beste Grüße
Jan van Aken