Frage an Jan van Aken von Rudi N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sind Sie dafür oder dagegen, dass Arbeitslose uns Sozialhilfeempfänger im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten Dienbste an der Allgemeinheit leisten? Wenn nein, mit welcher Begründung? (Danke für Ihre Antwort!)
Sehr geehrter Herr Nordmann,
danke für Ihre Frage! Ich finde die Sanktionen und Schikanen, denen insbesondere die Empfänger von Arbeitslosengeld II schon heute von den Argen ausgesetzt werden unerträglich. Innerhalb des bestehenden Hartz-Systems eine noch allgemeinere Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit zu schaffen, läuft auf Arbeitszwang zu miesesten Bedingungen hinaus. Das möchte ich definitiv nicht ausgeweitet sehen.
Entscheidend ist für DIE LINKE, dass das Sanktionsregime von Hartz IV - der Zwang zur Aufnahme jedes noch so mies bezahlten Jobs - beseitigt wird. Es ist nicht nur unsozial, sondern führt auch zur Erpreßbarkeit der Beschäftigten. Auch die Androhung eines Arbeitsplatzabbaus wird vor diesem Hintergrund bedrohlicher, nämlich existentiell.
Was wir wollen, ist eine solide öffentlich geförderte Beschäftigung. Sie eröffnet die Chance, Langzeiterwerbslosen eine sinnvolle, gesellschaftlich notwendige Tätigkeit anzubieten. Unter den Hartz-Gesetzen ist öffentlich geförderte Beschäftigung allerdings zur massenweisen Einrichtung von Ein-Euro-Jobs verkommen. Ein-Euro-Jobs haben Zwangscharakter und entwürdigen Erwerbslose. Im Jahr 2011 mussten 475.000 Erwerbslose einen Ein-Euro-Job beginnen, ohne dass sie einen Arbeitsvertrag oder arbeitsrechtlichen Schutz hätten. Ein-Euro-Jobs bieten für Erwerbslose keine Perspektive.
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Ein-Euro-Jobs abgeschafft und statt dessen öffentlich geförderte
Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Diese müssen im Gegensatz zur bisherigen Praxis sozialversicherungspflichtig, freiwillig und längerfristig sein. Die Bewilligung soll für drei bis fünf Jahre erfolgen. Die Entlohnung darf nicht unterhalb eines Mindestlohns liegen und sollte sich darüber hinaus an vergleichbaren Tariflöhnen orientieren.
Die Finanzierung kann zu einem großen Teil über die Mittel erfolgen, die bisher für das Arbeitslosengeld II, Unterkunftskosten und Ein-Euro-Jobs verwendet werden.
Mit besten Grüßen
Jan van Aken