Frage an Jan van Aken von Silvio S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Herr von Aken,
ich habe folgende Problematik:
Ich könnte in Hamburg ab Mitte Juni eine Umschulung zum Fachinformatiker über das Berufsförderungswerk machen. Dafür hab ich beim Jobcenter Osdorfer Born alle erforderlichen Gutachten (psychologischer Dienst uws) erbracht. Allerdings möchte ich nun gern in naher Zukunft zu meiner Freundin nach Wipperfürth (bei Köln) umziehen und dort dann die Umschulung antreten, da es einfach für mich und für sie mit 3 Kindern besser ist und ich sonst kaum eine Möglichkeit habe, nach Wipperfürth zu fahren. Nun war ich am Dienstag morgen bei der zuständigen ARGE in Wipperfürth und dort sagte man mir, dass die Gutachten aus Hamburg nicht anerkannt werden und ich dann in Wipperfürth die ganzen Sachen nochmal machen muss, wodurch sich dann natürlich der Start um mindestens ein halbes Jahr verzögert, so es denn überhaupt dazu kommt.
Ist diese Aussage denn überhaupt rechtens? Ich finde es total bescheuert, dass amtliche Gutachten nicht anerkannt werden, nur weil die von einer anderen ARGE kommen. Wozu muss man denn alles nochmal aufrollen und Geld verpulvern? Ich hoffe, sie können mir diese Fragen beantworten.
Zu meiner Person: 32 Jahre alt, ohne Berufsabschluss, Depressionen in der Vergangenheit, erfolgreich therapiert.
Mit freundlichen Grüssen
Silvio Schubert
Hallo Herr Schubert,
danke für Ihre Frage. Vorneweg muss ich Ihnen aber sagen, dass ich kein Experte für Sozialpolitik bin. Deswegen steht das, was ich an Informationen an Sie weitergeben kann absolut unter Vorbehalt und Sie sollten sich noch einmal erkundigen, um sicher zu gehen!
Die Wissensdatenbank der Bundesagentur für Arbeit enthält folgende Auskunft: "Die Reha-Trägerschaft der BA bleibt unberührt – auch, wenn eine Teilleistungsverantwortung im Rahmen des SGB II den Jobcentern obliegt (§16 Abs. 1 S. 2 SGB II). Entscheidungen zu § 14 SGB IX und § 19 SGB III für SGB II Kunden, die in die Zuständigkeit der Jobcenter fallen, liegen aus diesem Grund in der Verantwortung der Reha-Berater der Agenturen für Arbeit. Die Einschaltung der Fachdienste ist bei Feststellung des Reha Bedarfs ausschließlich von den Reha Beratern der AA zu veranlassen (SGB II Kunden / Jobcenter) und aus dem Haushalt der BA (Beitragsmittel) zu finanzieren. Gutachten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung SGB II, bzw. zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit/Erwerbsfähigkeit veranlasst werden, sind von den Mitarbeitern der Jobcenter zu veranlassen und aus dem Haushalt der Jobcenter (Steuermittel) zu finanzieren."
Wenn aber die Reha-Entscheidung ohnehin bei der Bundesagentur für Arbeit liegt, kann nicht ein neues Jobcenter einfach die bereits getroffene Entscheidung beiseite wischen und noch einmal von vorne anfangen wollen. Wenn Sie auf diese Rechtsauffassung der BA verweisen, könnten Sie weiterkommen, zu finden ist sie auch hier: http://wdbfi.sgb-2.de/
Ich wünsche Ihnen dabei alles Beste und das Durchhaltevermögen, das im Umgang mit den Jobcentern in Ihrer heutigen Form leider bitter nötig ist. Nicht zuletzt wegen dieser oft schikanösen Praxis wollen wir als LINKE die Abschaffung von Hartz4.
Mit besten Grüßen
Jan van Aken